Entwurfsplanung: Leistungsphase 3 HOAI

Die Entwurfsplanung schafft eine solide Basis für die nächsten Planungsstufen und die spätere Umsetzung des Bauprojekts. Ziel ist, eine optimale Balance zwischen Funktionalität, Ästhetik und Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Wichtig ist dabei eine klare Kommunikation zwischen allen Projektbeteiligten. 

Entwurfsplanung: Leistungsphase 3 HOAI mit PROJEKT PRO

1. Was ist die Entwurfsplanung?

Die Entwurfsplanung ist die dritte von neun Leistungsphasen nach HOAI und wird auch System- und Integrationsplanung genannt. In dieser Phase wird ein konkreter Entwurf des Bauprojekts erarbeitet. Ideen aus der Vorplanung werden aufgegriffen und die gestalterischen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dabei festgelegt. Die LPH3 ist die Grundlage für die Genehmigungsplanung.

Alle Leistungsphasen nach HOAI:

Leistungsphase 1Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2Vorplanung
Leistungsphase 3Entwurfsplanung
Leistungsphase 4Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5Ausführungsplanung
Leistungsphase 6Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 7Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 8Objektüberwachung
Leistungsphase 9Objektbetreuung und Dokumentation

2. Ziele der Entwurfsplanung

Die Ziele der Entwurfsplanung orientieren sich an dem zur Verfügung stehenden Budget der Auftraggeber:innen. Dieses sollte bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden. Die Entwurfsplanung verfolgt zwei konkrete Ziele:

  • Fertigstellung des Entwurfes für das Projekt
  • Konkretisierung des Bauprojekts

3. Aufgaben in der Leistungsphase 3

Die Leistungen in der LPH3 werden nach HOAI in Grundleistungen und Besondere Leistungen unterteilt. 

Grundleistungen:

Grundleistungen sind diejenigen Leistungen, „die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Darunter fallen die folgenden Leistungen:

  • Erarbeiten der Ausführungsplanung
    Diese wird unter Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) entworfen. Entwickelt wird sie innerhalb der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Einbezug der Beiträge fachlich Beteiligter.

Gut zu wissen
Zeichnungen werden je nach Objektart und -größe im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, sowie bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20 gezeichnet. 

  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse
    Arbeitsergebnisse gelten als Grundlage für die an der Planung beteiligten Personen sowie der Koordination und Integration dieser Leistungen.
  • Objektbeschreibung 
    Diese enthält die Ziele des Projektes, geht auf die individuellen Anforderungen ein, die mit dem Bauvorhaben verbunden sind und legt die Art der Nutzung fest.
  • Verhandlungen über die Genehmigunsfähigkeit 
    Hier werden Gespräche und Abstimmungen mit zuständigen Behörden und anderen Verantwortlichen geführt.
  • Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung 
    Eine Kostenabrechnung sollte sorgfältig angefertigt werden, da die tatsächlichen Kosten 20 Prozent von den geplanten Kosten abweichen dürfen.
  • Fortschreiben des Terminplans
    Aktualisierung des Zeitplans eines Projekts.
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
    Resultate eines Projekts müssen schriftlich festgehalten werden.

Besondere Leistungen: 

"Neben den Grundleistungen können Besondere Leistungen vereinbart werden.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Beispiele hierfür sind: 

  • Analyse der Alternativen
    Man prüft verschiedene Möglichkeiten, um das Bauprojekt zu optimieren.
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung
    Die Rentabilität und Kosteneffizienz des Bauprojektes werden anhand verschiedener Analysen bewertet.
  • Anfertigen einer vertieften Kostenberechnung
    Eine Kostenaufstellung wird zur Budgetüberwachung aufgestellt und fortgeschrieben.
  • Fortschreiben von Raumbüchern
    Alle Raumdaten und Anforderungen müssen regelmäßig aktualisiert werden.
  • Quelle: https://www.hoai.de/hoai/grundleistungen/ 

4. Entwurfsplanung: Wer haftet bei Fehlern?

Während der Entwurfsplanung können sowohl technische als auch rechtliche Fehler auftreten. Beispiele für technische Fehler sind die falsche Auswahl von Baumaterialien oder die unzureichende Berücksichtigung statischer Anforderungen. Rechtliche Fehler beziehen sich u.a. auf die Nichtbeachtung von Umweltauflagen oder das Ignorieren von Denkmalschutzvorgaben. 
Aufgrund dieser Fehler entstehen Mehrkosten, Bauverzögerungen oder sogar die Unbrauchbarkeit des geplanten Objekts. In diesen Fällen stellt man sich die Frage, wer dafür haftet und wer die Kosten trägt. 
Im Normalfall haften die für die Entwurfsplanung verantwortlichen Architekt:innen oder Ingenieur:innen.

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/entwurfsplanun

5. Honorare der Leistungsphase 3

Im Regelfall erfolgt die Vergütung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). In der Leistungsphase 3 entfallen etwa 15 % des Gesamthonorars. Für die Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen sogar 25 %. Die folgenden Prozentsätze geben den genauen Anteil am Gesamthonorar an:

Leistungsbild:Prozentsatz:
Gebäude (§34)15 %
Innennräume (§34)15 %
Freianlagen (§39)16 %
Ingenieurbauwerke (§43)25 %
Verkehrsanlagen (§47)25 %
Tragwerksplanung (§51)15 %
Technische Ausrüstung (§55)17 %

Gut zu wissen
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gibt lediglich einen Richtwert für die Vergütung in Deutschland vor. Seit der HOAI-Reform 2021 beinhaltet diese keine verbindlichen Mindest- und Hochsätze mehr.

6. Ihre PRO Tipps

  1. Klare Zielsetzung
    Sie müssen sich bewusst machen, was sie genau erreichen wollen und welche Anforderungen erfüllt werden müssen. Dazu muss eine enge Zusammenarbeit mit den Bauherr:innen erfolgen. Nehmen Sie an, eine Bauherr:in möchte ein energieeffizientes Einfamilienhaus bauen, dann muss diese:r folgende Aspekte in die Zielsetzung mit aufnehmen: Entscheidung für die Verwendung von Solarenergie, Einbau einer guten Dämmung und Verwendung von nachhaltigen Materialien.
  2. Gründliche Analyse des Baugrundstückes
    Bevor man die Entwurfsplanung erstellt, muss eine umfassende Standortanalyse durchgeführt werden. Dabei müssen geografische, klimatische, rechtliche und infrastrukturelle Faktoren berücksichtigt werden. 
    Bei dem Bau eines Großraumbüros wird im Vorfeld die konkrete Lage begutachtet. Wie gut ist die Verkehrsverbindung oder wie hoch ist die Lärmbelastung? Das sind Fragen, die für den Entwurfsplan relevant sind.
  3. Informationsaustausch mit Bauherr:innen
    Sprechen Sie mit den Projektverantwortlichen über all ihre Wünsche und Vorstellungen. Besprechen Sie, was im vorgegebenen Budget oder aufgrund der Grundstücksbedingungen möglich ist und klären Sie alle möglichen Fragen. Falls sich Änderungen ergeben, teilen Sie ihm dies unverzüglich mit.
    Ein:e Bauherr:in möchte neben dem Wohngebäude einen Pool bauen. Ein:e Architekt:in teilt ihm mit, dass dieser Bau aufgrund der Hanglage gesonderte Baumaßnahmen erfordert und es so zu höheren Kosten kommen kann.
  4. Detaillierte Planung
    Auf Grundlage der vorherigen Feststellungen und Entscheidungen kann der Entwurfsplan erstellt werden. Es ist wichtig, dass dieser detailreich erstellt wird und keine wichtigen Informationen weglässt. Betreuen Sie die Entwurfsplanung eines Labors, so darf die Planung nicht nur die architektonischen Aspekte beinhalten, sondern muss auch das spezielle Belüftungssystem, welches für das Labor notwendig ist, enthalten.
  5. Flexibilität der Planung
    Achten Sie darauf, Veränderungen oder weitere Entscheidungen in der Planung anzupassen und zu ergänzen. Sie werden öfters mit unvorhergesehenen Herausforderungen konfrontiert werden, darum ist es wichtig, den Entwurfsplan auf aktuellem Stand zu halten. Stellen Sie sich vor, Projektverantwortliche entscheiden sich kurzfristig für andere Fenster als ursprünglich geplant. Dann muss dies unverzüglich in der Entwurfsplanung berücksichtigt werden.

Fazit

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Grundlage für eine erfolgreiche Entwurfsplanung die Zusammenarbeit der Beteiligten ist. Es bedarf einer klaren Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten, damit alle Bedingungen und Vorstellungen berücksichtigt werden. Nutzen Sie unsere PRO Tipps, um erfolgreich in die Entwurfsplanung zu starten.

FAQ

Es passiert oft, dass während der Ausführungsphase Änderungen auftreten. Mögliche Gründe hierfür sind neue Wünsche der Bauherr:innen oder unerwartete Bedingungen, wie beispielsweise die Instabilität des Bodens, auf der Baustelle. Falls Änderungen auftreten, muss die Entwurfsplanung dementsprechend angepasst werden und alle Beteiligten müssen umgehend informiert werden. Für diesen Mehraufwand können höhere Kosten anfallen als zuvor geplant.

Nein, die Entwurfsplanungen sind im Normalfall nicht verbindlich. Sie stellen die Grundlage für die Genehmigungs- und Ausführungsplanung dar. Vor der Genehmigungsplanung kann die Entwurfsplanung selbstverständlich noch verändert werden, dennoch sollten die Auftraggeber:innen mit der Entwurfsplanung einverstanden sein. Die Planung wird dann verbindlich, sobald der Bauantrag eingereicht, die Genehmigung erteilt und die Bauverträge abgeschlossen wurden. Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von Verbindlichkeit sprechen zu können.

Auftraggeber:innen definieren die Richtlinien für die Planung und stellen sicher, dass alle relevanten Informationen korrekt sind. Unsicherheiten oder Veränderungen während des Projekts müssen Projektverantwortliche unverzüglich mit den verantwortlichen Architekt:innen oder Ingenieur:innen besprechen. Auftraggeber:innen stellen sicher, dass das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist und die Planung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.