Genehmigungsplanung: Leistungsphase 4 HOAI
Ein Bauprojekt benötigt für die Umsetzung eine Genehmigung. Dadurch wird garantiert, dass die rechtlichen, sicherheitsrelevanten und umwelttechnischen Bedingungen erfüllt sind. Mit der Genehmigungsplanung sind Kosten verbunden, die bei der Budgetplanung beachtet werden sollten. Weiter kann sie zeitaufwendig sein, wodurch eine frühzeitige Planung an Bedeutung gewinnt.
1. Was ist die Genehmigungsplanung?
Die Genehmigungsplanung ist die vierte (LPH4) von neun Leistungsphasen nach HOAI und wird auch Eingabe- bzw. Einreichplanung genannt. Genehmigungen und Zustimmungen werden eingeholt, damit Zuverlässigkeit am Bau garantiert ist. Es kann zu Auflagen kommen, die vor oder während dem Bau zusätzlich erfüllt werden müssen.
Alle Leistungsphasen nach HOAI:
Leistungsphase 1 | Grundlagenermittlung |
Leistungsphase 2 | Vorplanung |
Leistungsphase 3 | Entwurfsplanung |
Leistungsphase 4 | Genehmigungsplanung |
Leistungsphase 5 | Ausführungsplanung |
Leistungsphase 6 | Vorbereitung der Vergabe |
Leistungsphase 7 | Mitwirkung bei der Vergabe |
Leistungsphase 8 | Objektüberwachung |
Leistungsphase 9 | Objektbetreuung und Dokumentation |
2. Ziele der Genehmigungsplanung
Ziel der Genehmigungsplanung ist die Erhaltung der Baugenehmigung. Darunter fallen in LPH4 auch:
- Einhalten der gesetzlichen Bauvorschriften
- Gewährleistung der Sicherheit
- Garantie der Funktionsfähigkeit
3. Ablauf der Genehmigungsplanung
Die Genehmigungsplanung gliedert sich in drei Phasen:
- Phase
Zunächst wird die zugrunde liegende Genehmigungsfähigkeit überprüft. Es wird festgestellt, ob das Bauprojekt grundsätzlich die gesetzlichen Bedingungen erfüllt. - Phase
Die gesamten Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen werden vervollständigt und angepasst. Dazu gehören detaillierte Zeichnungen und spezifische Projektbeschreibungen. - Phase
Im letzten Schritt werden die vollständigen Vorlagen bei den Behörden eingereicht. Dieser Schritt ist entscheidend, da die Genehmigungsbehörden die Unterlagen prüfen und über die Erteilung der Baugenehmigung entscheiden.
4. Aufgaben in der Leistungsphase 4
Die Aufgaben in der Leistungsphase 4 werden in Grundleistungen und besondere Leistungen unterteilt.
Grundleistungen:
Grundleistungen sind diejenigen Leistungen, „die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Darunter fallen die folgenden Leistungen:
- Erstellen von Genehmigungsvorlagen
Einerseits werden Vorlagen erarbeitet, andererseits werden Nachweise für Genehmigungen und Anträge auf Ausnahmen zusammengestellt. - Führen von Verhandlungen
In manchen Fällen müssen notwendige Verhandlungen mit Behörden geführt werden. - Einreichen der Vorlagen
Sobald die Unterlagen vollständig sind, werden sie eingereicht. - Anpassen der Dokumente
Die Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen müssen ergänzt und angepasst werden.
Besondere Leistungen:
"Neben den Grundleistungen können Besondere Leistungen vereinbart werden.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Beispiele hierfür sind:
- Erlangen der nachbarlichen Zustimmung
Es wird bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung mitgewirkt, sodass die Interessen der Nachbarschaft mitberücksichtigt sind. - Ergänzen spezifischer Nachweise
Es werden Nachweise eingereicht, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, die für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall notwendig sind. Unterstützung der Bauherr:innen
Bei Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren werden die Bauherr:innen fachlich und organisatorisch unterstützt.
5. Honorar für die Genehmigungsplanung
Seit der Abschaffung der Mindestsätze 2021 gilt die HOAI lediglich als Maßstab zur Orientierung und ist kein verbindliches Preisrecht mehr. In der Genehmigungsplanung entfallen meist 2-3 % des Gesamthonorars. Bei der Tragwerksplanung entfallen sogar 30 %.
Leistungsbild: | Prozentsatz: |
---|---|
Gebäude (§34) | 3 % |
Innenräume (§34) | 2 % |
Freianlagen (§39) | 4 % |
Ingenieurbauwerke (§43) | 5 % |
Verkehrsanlagen (§47) | 8 % |
Tragwerksplanung (§51) | 30 % |
Technische Ausrüstung (§55) | 2 % |
6. Ihre PRO Tipps
- Vollständige Antragsunterlagen
Legen Sie von Anfang an Wert auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Stellen Sie sicher, welche konkreten Dokumente und Berechnungen Sie vorlegen müssen, sodass im Nachgang ein reibungsloser Ablauf garantiert wird. Zeitverzögerungen aufgrund vom Nachreichen spezifischer Unterlagen sollen vermieden werden. - Abstimmung mit Behörden
Nehmen Sie Kontakt zu den zuständigen Behörden und Beteiligten auf. Diese können Ihnen Ratschläge geben zum spezifischen Bauprojekt geben. Gleichzeitig erfahren Sie, welche zusätzlichen Unterlagen Sie einreichen müssen. Zudem stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt allen gesetzlichen Vorgaben entspricht und können Ihnen helfen, den Genehmigungsprozess zu beschleunigen. - Gute Planung
Eine detaillierte zugrundeliegende Planung ist unerlässlich. Es muss auf baurechtliche Vorschriften, Umweltauflagen und andere spezifische Anforderungen des individuellen Bauprojektes geachtet werden. Berücksichtigen Sie dabei mögliche Risiken, um flexibel reagieren zu können. Durch gute Planung lässt sich ein guter Überblick behalten. - Einbinden von Experten
Fragen Sie bei Unsicherheiten Expert:innen und Fachplaner:innen um Rat. Diese stellen sicher, dass alle rechtlichen und technischen Bedingungen in Ihren Unterlagen eingehalten wurden. Des Weiteren können Sie bewährte Lösungsansätze bieten, wodurch Ihr Bauprojekt effizienter und erfolgreicher gestaltet werden kann. - Gutes Zeitmanagement
Planen Sie genügend Zeit ein. Es gibt verschiedene Gründe für Verzögerungen in der Genehmigungsplanung. Einerseits können die Unterlagen fehlerhaft oder unvollständig sein, andererseits kann eine behördliche Überlastung, Einwände von verschiedenen Interessengruppen oder externe Gutachten die Genehmigungsplanung erheblich verlängern.
Fazit
Eine gute Vorbereitung und ordentliche Antragstellung ist für den erfolgreichen Abschluss der LPH4 essenziell. Effizientes Zeitmanagement ist entscheidend, da es zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann. Die kontinuierliche Kommunikation mit den Behörden trägt zum Erfolg in Leistungsphase 4 bei. Sorgfältige Planung ist der Schlüssel, um das Bauvorhaben termingerecht und im Einklang mit allen Vorschriften umzusetzen.
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FAQ
Einerseits wird der Bauantrag benötigt, der konkrete Angaben zum Bauvorhaben beinhaltet: Lage, Größe und Nutzung. Andererseits die individuell auf das Bauprojekt basierenden Bauvorlagen, wie etwa Zeichnungen und Berechnungen. Weiter müssen Gutachten und Nachweise eingereicht werden.
Die Einreichung des Bauantrags werden laut der Landesbauordnung die Personen übernehmen, die bauvorlageberechtigt sind. Das sind zum Beispiel Personen mit der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Architektin“ oder Ingenieur:innen. Auch Fachplaner:innen und andere sachkundige Personen können je nach Projektanforderungen miteinbezogen werden