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Ein Bauprojekt benötigt für die Umsetzung eine Genehmigung. Dadurch wird garantiert, dass die rechtlichen, sicherheitsrelevanten und umwelttechnischen Bedingungen erfüllt sind. Mit der Genehmigungsplanung sind Kosten verbunden, die bei der Budgetplanung beachtet werden sollten. Weiter kann sie zeitaufwendig sein, wodurch eine frühzeitige Planung an Bedeutung gewinnt.
Die Genehmigungsplanung ist die vierte (LPH4) von neun Leistungsphasen nach HOAI und wird auch Eingabe- bzw. Einreichplanung genannt. Genehmigungen und Zustimmungen werden eingeholt, damit Zuverlässigkeit am Bau garantiert ist. Es kann zu Auflagen kommen, die vor oder während dem Bau zusätzlich erfüllt werden müssen.
Alle Leistungsphasen nach HOAI:
Leistungsphase 1 | Grundlagenermittlung |
Leistungsphase 2 | Vorplanung |
Leistungsphase 3 | Entwurfsplanung |
Leistungsphase 4 | Genehmigungsplanung |
Leistungsphase 5 | Ausführungsplanung |
Leistungsphase 6 | Vorbereitung der Vergabe |
Leistungsphase 7 | Mitwirkung bei der Vergabe |
Leistungsphase 8 | Objektüberwachung |
Leistungsphase 9 | Objektbetreuung und Dokumentation |
Ziel der Genehmigungsplanung ist die Erhaltung der Baugenehmigung. Darunter fallen in LPH4 auch:
Die Genehmigungsplanung gliedert sich in drei Phasen:
Die Aufgaben in der Leistungsphase 4 werden in Grundleistungen und besondere Leistungen unterteilt.
Grundleistungen sind diejenigen Leistungen, „die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Darunter fallen die folgenden Leistungen:
"Neben den Grundleistungen können Besondere Leistungen vereinbart werden.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Beispiele hierfür sind:
Unterstützung der Bauherr:innen
Bei Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren werden die Bauherr:innen fachlich und organisatorisch unterstützt.
Seit der Abschaffung der Mindestsätze 2021 gilt die HOAI lediglich als Maßstab zur Orientierung und ist kein verbindliches Preisrecht mehr. In der Genehmigungsplanung entfallen meist 2-3 % des Gesamthonorars. Bei der Tragwerksplanung entfallen sogar 30 %.
Leistungsbild: | Prozentsatz: |
---|---|
Gebäude (§34) | 3 % |
Innenräume (§34) | 2 % |
Freianlagen (§39) | 4 % |
Ingenieurbauwerke (§43) | 5 % |
Verkehrsanlagen (§47) | 8 % |
Tragwerksplanung (§51) | 30 % |
Technische Ausrüstung (§55) | 2 % |
Eine gute Vorbereitung und ordentliche Antragstellung ist für den erfolgreichen Abschluss der LPH4 essenziell. Effizientes Zeitmanagement ist entscheidend, da es zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann. Die kontinuierliche Kommunikation mit den Behörden trägt zum Erfolg in Leistungsphase 4 bei. Sorgfältige Planung ist der Schlüssel, um das Bauvorhaben termingerecht und im Einklang mit allen Vorschriften umzusetzen.
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Einerseits wird der Bauantrag benötigt, der konkrete Angaben zum Bauvorhaben beinhaltet: Lage, Größe und Nutzung. Andererseits die individuell auf das Bauprojekt basierenden Bauvorlagen, wie etwa Zeichnungen und Berechnungen. Weiter müssen Gutachten und Nachweise eingereicht werden.
Die Einreichung des Bauantrags werden laut der Landesbauordnung die Personen übernehmen, die bauvorlageberechtigt sind. Das sind zum Beispiel Personen mit der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Architektin“ oder Ingenieur:innen. Auch Fachplaner:innen und andere sachkundige Personen können je nach Projektanforderungen miteinbezogen werden