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Die Grundlagenermittlung ist die erste Phase jedes Bauprojekts. Ihr Ziel ist es, alle wesentlichen Informationen und Voraussetzungen für das Bauvorhaben zu sammeln und zu analysieren. Eine klare Kommunikation zwischen allen Beteiligten ist hierbei unerlässlich, um Missverständnisse und Fehler zu vermeiden.
Die Grundlagenermittlung ist die erste (LPH1) von neun Leistungsphasen nach HOAI und bildet die Basis für alle weiteren Schritte des Bauprozesses. In dieser Phase werden alle relevanten Informationen über das Baugrundstück und die Rahmenbedingungen des Projekts zusammengetragen. Dies umfasst unter anderem die Prüfung der Grundstückssituation, rechtliche Rahmenbedingungen und die Ermittlung der Wünsche und Anforderungen der Bauherr:innen.
Die LPH1 hat das Ziel, eine fundierte Basis für das Bauprojekt zu schaffen, auf der die weiteren Planungsphasen aufbauen können. Dabei werden die spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen des Projekts ermittelt und dokumentiert.
Die Leistungen in der LPH1 werden nach HOAI in Grundleistungen und Besondere Leistungen unterteilt.
Grundleistungen sind diejenigen Leistungen, „die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Darunter fallen die folgenden Leistungen:
"Neben den Grundleistungen können Besondere Leistungen vereinbart werden.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Beispiele hierfür sind:
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Die Kosteneffizienz und die finanzielle Rentabilität eines Vorhabens werden analysiert.
Die Grundlagenermittlung ist die erste Leistungsphase nach der Honorarordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen (HOAI). Sie bildet die Basis für alle weiteren Planungsphasen, indem sie die notwendigen Eckdaten ermittelt. Nach der Grundlagenermittlung folgt die Vorplanung, in der erste Entwurfsideen entwickelt werden. Leistungsphase 1 ist somit die Voraussetzung für alle nachfolgenden Planungsschritte. Anschließend wird die Entwurfsplanung durchgeführt, die detaillierte Pläne und Zeichnungen erstellt. Mit der Ausführungsplanung wird die Planungsphase abgeschlossen und die Grundlage für die Realisierungsphase geschaffen.
Alle Leistungsphasen nach HOAI:
Leistungsphase 1 | Grundlagenermittlung |
Leistungsphase 2 | Vorplanung |
Leistungsphase 3 | Entwurfsplanung |
Leistungsphase 4 | Genehmigungsplanung |
Leistungsphase 5 | Ausführungsplanung |
Leistungsphase 6 | Vorbereitung der Vergabe |
Leistungsphase 7 | Mitwirkung bei der Vergabe |
Leistungsphase 8 | Objektüberwachung |
Leistungsphase 9 | Objektbetreuung und Dokumentation |
Die Vergütung erfolgt in den meisten Fällen nach der HOAI. In der Leistungsphase 1 entfallen etwa 2 % des Gesamthonorars auf die Grundlagenermittlung. Die exakten Prozentsätze variieren je nach Art des Projekts:
Leistungsbild: | Prozentsatz: |
---|---|
Gebäude (§34) | 2 % |
Innenräume (§34) | 2 % |
Freianlagen (§39) | 3 % |
Ingenieurbauwerke (§43) | 2 % |
Verkehrsanlagen (§47) | 2 % |
Tragwerksplanung (§51) | 3 % |
Technische Ausrüstung (§55) | 2 % |
Gut zu wissen
Seit der HOAI-Reform 2021 beinhaltet die HOAI keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr, sondern dient nur noch als Richtwert für die Vergütung.
Die Grundlagenermittlung bildet die Grundlage für den Erfolg eines Bauprojekts. Ein umfassendes Verständnis der Projektanforderungen ist notwendig. Weiter ist eine enge Zusammenarbeit und klare Kommunikation zwischen allen Beteiligten entscheidend, um eine fundierte Basis für die weiteren Planungsphasen zu schaffen. Nutzen Sie unsere PRO Tipps, um erfolgreich in die Grundlagenermittlung zu starten.
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