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Bis ein Projekt die Ausführungsreife erreicht hat, bedarf es vieler Stunden an Planung. Diese erstreckt sich von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführungsplanung (LPH5). Damit die Ausführung gelingen kann, muss demnach ein vollständiger und detaillierter Ausführungsplan zugrunde liegen.
Die Ausführungsplanung ist die fünfte von neun Leistungsphasen nach der Honorarabrechnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen (HOAI). Sie umfasst die Erstellung finaler Pläne und Zeichnungen, mit dem Ziel, in die Ausführungsphase überzugehen. Je genauer die Ausführungsplanung erstellt wird, desto einfacher ist die Umsetzung auf der Baustelle.
Alle Leistungsphasen nach HOAI:
Leistungsphase 1 | Grundlagenermittlung |
Leistungsphase 2 | Vorplanung |
Leistungsphase 3 | Entwurfsplanung |
Leistungsphase 4 | Genehmigungsplanung |
Leistungsphase 5 | Ausführungsplanung |
Leistungsphase 6 | Vorbereitung der Vergabe |
Leistungsphase 7 | Mitwirkung bei der Vergabe |
Leistungsphase 8 | Objektüberwachung |
Leistungsphase 9 | Objektbetreuung und Dokumentation |
Die Ausführungsplanung ist Grundlage für die Erstellung von Montageplänen aller beteiligten Bauunternehmen. Leistungsphase 5 wirkt als Bindeglied und gibt einen Überblick über das gesamte Bauprojekt. Die Ziele der LPH5 sind:
Konkret werden die Leistungen in Grundleistungen und Besondere Leistungen nach HOAI eingeteilt.
Grundleistungen sind diejenigen Leistungen, „die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind.“ (vgl. § 3 Abs. 1 HOAI).
Darunter fallen u.a.:
Neben den Grundleistungen können Besondere Leistungen vereinbart werden.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Beispiele hierfür sind:
Nachfolgende Phasen beschäftigen sich mit dem Vergabeprozess, der Überwachung sowie der Betreuung des Bauobjektes. Diese Aufgaben können erst erfolgreich ausgeführt werden, wenn die Ausführung detailliert und richtig geplant wurde.
Laut HOAI besteht bei Planer:innen die Pflicht der Fortschreibung der Ausführungsplanung in diesen Phasen und erlischt mit Beendigung des Bauvorhabens. Dies bedeutet, dass Architekt:innen und Ingenieur:innen dazu angehalten sind, die Pläne regelmäßig zu überprüfen und an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen.
Das Ziel der Fortschreibung ist, dass der Ausführungsplan stets aktuell ist und somit ein reibungsloser Ablauf des Bauvorhabens garantiert wird.
Trotz guter Planung können Mängel und Fehler bei Bauprojekten auftreten. Oftmals werden diese erst nach Vergabe entdeckt und führen zu teuren Nachträgen. Da stellt sich die Frage, wer in einem solchen Fall haftet und wer die zusätzlichen Kosten trägt?
Nicht übernahmefähige Kosten:
Die Kosten, die auch bei korrekter Planung von Anfang an angefallen wären, müssen zuständige Planer:innen nicht übernehmen.
Als Architekt:in bzw. Ingenieur:in sollten Sie sich unbedingt mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A und VOB/C) vertraut machen, um Mängel zu vermeiden. Sie enthalten einerseits die „Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“, andererseits die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“. In Deutschland ist die VOB für staatliche Bauaufträge verpflichtend.
In Deutschland erfolgt die Vergütung im Normalfall nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Abrechnung nach HOAI ist abhängig vom Leistungsbild. In den meisten Fällen entfallen etwa 25 % des Gesamthonorars. Für die Tragwerksplanung entfallen sogar 40 %, für die Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen lediglich 15 %.
Leistungsbild: | Prozentsatz: |
---|---|
Gebäude (§34) | 25 % |
Innenräume (§34) | 30 % |
Freianlagen (§39) | 25 % |
Ingenieurbauwerke (§43) | 15 % |
Verkehrsanlagen (§47) | 15 % |
Tragwerksplanung (§51) | 40 % |
Technische Ausrüstung (§55) | 22 % |
Neben dem Leistungsbild ist die Vergütung abhängig von den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone. Honorarzonen helfen Architekt:innen und Ingenieur:innen, die Vergütung von Planungsleistungen entsprechend dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der Planung zu bemessen.
Gut zu wissen:
Die Abrechnung nach HOAI ist seit der Reform 2021 nicht mehr verpflichtend, sondern besitzt lediglich orientierenden Charakter.
In der fünften Leistungsphase wird die Grundlage für das tatsächliche Bauvorhaben gelegt. Es ist essenziell, dass sichergestellt wird, dass die Pläne der Richtigkeit entsprechen. Die folgenden Ratschläge sollen Ihnen helfen, die Ausführungsplanung so effektiv wie möglich und fehlerfrei zu gestalten:
Architekt:innen und Ingenieur:innen obliegen einer Sorgfaltspflicht. Es ist wichtig, dass in der fünften Leistungsphase der HOAI eine korrekte Ausführungsplanung erstellt wird, da sie Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss des Bauprojekts ist. Sorgfalt ist´ Grundlage und somit das wichtigste Prinzip der Ausführungsplanung. Nutzen Sie unsere PRO Tipps, um so erfolgreich wie möglich in die LPH5 zu starten.
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Im Normalfall sind die für das Bauvorhaben zuständigen Architekt:innen oder Ingenieur:innen für die Ausführungsplanung zuständig. In bestimmten Fällen können auch Tragwerksplaner:innen oder Landschaftsarchitekt:innen mit in die Planung einbezogen werden. Wenn es um die praktische Umsetzung vor Ort geht, werden die Bau- und Handwerksbetriebe mit eingeschaltet.
Ja, das ist möglich. Jedoch ist ein Bau, ohne einem nicht vollständigen Ausführungsplan nicht zu empfehlen. Durch einen inhaltlich korrekten Ausführungsplan ist man nämlich im Falle einer Haftungssituation abgesichert. So wird sichergestellt, dass das Bauprojekt effizient, kostengünstig und in Abstimmung mit allen Entscheidungen und Vorschriften durchgeführt wird.
Die Entwurfsplanung erfolgt vor der Ausführungsplanung und zielt sowohl auf die Grundsatzentscheidung zur Durchführung eines Bauprozesses ab, als auch auf die Genehmigungsfähigkeit des Objekts. Die Ausführungsplanung hingegen strebt die Ausführbarkeit und somit den Übergang in die Ausführungsphase an.