Ausführungsplanung: Leistungsphase 5 HOAI

Bis ein Projekt die Ausführungsreife erreicht hat, bedarf es vieler Stunden an Planung. Diese erstreckt sich von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführungsplanung (LPH5). Damit die Ausführung gelingen kann, muss demnach ein vollständiger und detaillierter Ausführungsplan zugrunde liegen.

hoai_leistungsphasen projekt pro

1. Was ist die Ausführungsplanung?

Die Ausführungsplanung ist die fünfte von neun Leistungsphasen nach der Honorarabrechnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen (HOAI). Sie umfasst die Erstellung finaler Pläne und Zeichnungen, mit dem Ziel, in die Ausführungsphase überzugehen. Je genauer die Ausführungsplanung erstellt wird, desto einfacher ist die Umsetzung auf der Baustelle.

Alle Leistungsphasen nach HOAI:

Leistungsphase 1Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2Vorplanung
Leistungsphase 3Entwurfsplanung
Leistungsphase 4Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5Ausführungsplanung
Leistungsphase 6Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 7Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 8Objektüberwachung
Leistungsphase 9Objektbetreuung und Dokumentation

2. Ziele der Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung ist Grundlage für die Erstellung von Montageplänen aller beteiligten Bauunternehmen. Leistungsphase 5 wirkt als Bindeglied und gibt einen Überblick über das gesamte Bauprojekt. Die Ziele der LPH5 sind: 

  • Erstellung der Planungsunterlagen:
    Dabei werden alle Aspekte des Bauprojekts berücksichtigt. 
  • Aufbau eines umfassenden Überblicks: 
    Planer:innen integrieren alle Details und stimmen diese aufeinander ab. 
  • Vermeidung von Baufehlern und Haftungsrisiken:
    Die Zusammenführung aller Informationen minimiert das Risiko von Baufehlern durch Planungsfehler erheblich und senkt zugleich die Haftungsrisiken. 
  • Erreichen der Ausführungsreife:
    Mit dieser können die Bauarbeiten starten.

3. Aufgaben in der Leistungsphase 5

Konkret werden die Leistungen in Grundleistungen und Besondere Leistungen nach HOAI eingeteilt.

Grundleistungen:

Grundleistungen sind diejenigen Leistungen, „die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind.“ (vgl. § 3 Abs. 1 HOAI).

Darunter fallen u.a.: 

  • Erarbeiten der Ausführungsplanung
    Diese muss alle notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung enthalten.
  • Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen
    Zeichnungen werden nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen angefertigt. Bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1.
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse
    Für Koordination und Integration von Leistungen anderer Projektverantwortlicher. 
  • Fortschreiben des Terminplans
    Kontinuierliche Aktualisierung des Bauprojektzeitplans. 
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung
    Die Fortschreibung erfolgt aufgrund gewerkeorientierter Bearbeitung während der Objektausführung. 
  • Überprüfung erforderlicher Montagepläne
    Es muss sichergestellt werden, dass die geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten mit der Ausführungsplanung übereinstimmen.

Besondere Leistungen: 

Neben den Grundleistungen können Besondere Leistungen vereinbart werden.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Beispiele hierfür sind: 

  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung 
  • Überprüfen der Ausführungspläne mit den Entwurfsplänen
  • Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form 
  • Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
  • Prüfen der Pläne Dritter

Quelle: https://www.hoai.de/hoai/grundleistungen/ 

4. Fortschreibung nach der LPH5 

Nachfolgende Phasen beschäftigen sich mit dem Vergabeprozess, der Überwachung sowie der Betreuung des Bauobjektes. Diese Aufgaben können erst erfolgreich ausgeführt werden, wenn die Ausführung detailliert und richtig geplant wurde. 

Laut HOAI besteht bei Planer:innen die Pflicht der Fortschreibung der Ausführungsplanung in diesen Phasen und erlischt mit Beendigung des Bauvorhabens. Dies bedeutet, dass Architekt:innen und Ingenieur:innen dazu angehalten sind, die Pläne regelmäßig zu überprüfen und an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. 

Das Ziel der Fortschreibung ist, dass der Ausführungsplan stets aktuell ist und somit ein reibungsloser Ablauf des Bauvorhabens garantiert wird.

5. Haftung bei Ausführungsplanung

Trotz guter Planung können Mängel und Fehler bei Bauprojekten auftreten. Oftmals werden diese erst nach Vergabe entdeckt und führen zu teuren Nachträgen. Da stellt sich die Frage, wer in einem solchen Fall haftet und wer die zusätzlichen Kosten trägt? 

Wer haftet bei Fehlern? 

  • Mängelanzeige durch Bauherr:innen:
    Falls Bauherr:innen Fehler entdecken sollten, sind sie dazu verpflichtet unverzüglich eine entsprechende Mängelanzeige aufzugeben. Die Anzeige muss alle festgestellten Mängel beinhalten und das zuständige Planungsbüro oder Bauunternehmen ist zur Ausbesserung dieser verpflichtet. 
  • Haftung bei Planungsfehlern in den LPH 1-5:
    Grundsätzlich haften die zuständige Architekt:innen oder Ingenieur:innen für die Planung. 
  • Mithaftung des Projektverantwortlichen: 
    in einigen Fällen können Bauherr:innen auch mitverantwortlich sein, sodass sie zum Teil mithaften. Dies ist der Fall, wenn die Planung solch offensichtliche Mängel aufweist, die der Auftraggeber als Laie hätte erkennen können. 

Wer trägt die Kosten? 

  • Kostenübernahme bei Planungsfehlern:
    Bei Zusatzkosten aufgrund von Planungsfehler in den Leistungsphasen 1-5 haftet derjenige Architekt:in oder Ingenieur:in, welche die Planung in dieser Phase übernommen hat. 
  • Nicht übernahmefähige Kosten: 
    Die Kosten, die auch bei korrekter Planung von Anfang an angefallen wären, müssen zuständige Planer:innen nicht übernehmen.

     

Tipp

Als Architekt:in bzw. Ingenieur:in sollten Sie sich unbedingt mit der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A und VOB/C) vertraut machen, um Mängel zu vermeiden. Sie enthalten einerseits die „Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“, andererseits die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“. In Deutschland ist die VOB für staatliche Bauaufträge verpflichtend.

6. Honorare der Leistungsphase 5

In Deutschland erfolgt die Vergütung im Normalfall nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Abrechnung nach HOAI ist abhängig vom Leistungsbild. In den meisten Fällen entfallen etwa 25 % des Gesamthonorars. Für die Tragwerksplanung entfallen sogar 40 %, für die Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen lediglich 15 %.

Leistungsbild:Prozentsatz:
Gebäude (§34)25 %
Innennräume (§34)30 %
Freianlagen (§39)25 %
Ingenieurbauwerke (§43)15 %
Verkehrsanlagen (§47)15 %
Tragwerksplanung (§51)40 %
Technische Ausrüstung (§55)22 %

Neben dem Leistungsbild ist die Vergütung abhängig von den anrechenbaren Kosten und der Honorarzone. Honorarzonen helfen Architekt:innen und Ingenieur:innen, die Vergütung von Planungsleistungen entsprechend dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der Planung zu bemessen. 

Gut zu wissen: 
Die Abrechnung nach HOAI ist seit der Reform 2021 nicht mehr verpflichtend, sondern besitzt lediglich orientierenden Charakter. 

7. Ihre PRO Tipps  

In der fünften Leistungsphase wird die Grundlage für das tatsächliche Bauvorhaben gelegt. Es ist essenziell, dass sichergestellt wird, dass die Pläne der Richtigkeit entsprechen. Die folgenden Ratschläge sollen Ihnen helfen, die Ausführungsplanung so effektiv wie möglich und fehlerfrei zu gestalten:

  1. Lassen Sie sich Zeit: 
    In der Phase der Ausführungsplanung gilt Genauigkeit vor Schnelligkeit. Nehmen Sie keine Informationen als selbstverständlich an, sondern lassen Sie sich Zeit, um jedes kleine Detail in die Planung mit aufzunehmen und in der Zeichnung abzubilden.
  2. Kommunikation ist der Schlüssel:
    Falls Unsicherheiten bezüglich früherer Arbeitsergebnisse aufkommen, gehen Sie ins Gespräch mit den zuvor zuständigen Fachplaner:innen und erkundigen Sie sich. Falls Sie falsche Angaben festsetzen, kann dies im späteren Verlauf zu rechtlichen Konsequenzen führen.
  3. Erstellen Sie detailreiche Pläne: 
    Je genauer die Pläne gezeichnet sind, desto leichter ist die darauffolgende Ausführung. Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen alle notwendigen Informationen gegeben und dokumentiert sein.
  4. Regelmäßige Überprüfung: 
    Um Fehler innerhalb der Pläne und Zeichnungen zu vermeiden, kontrollieren Sie diese regelmäßig. Überprüfen Sie auf der Baustelle, ob die Planung auf die entsprechende Weise umgesetzt werden kann. Andernfalls nehmen Sie Anpassungen vor. Sprechen Sie mit Bauunternehmen vor Ort über praktische Erfahrungen und lassen Sie deren Anregungen in die Pläne mit einfließen. Falls es zu Änderungen kommt, passen Sie die Pläne nachträglich an.
  5. Wählen einer geeigneten Software:
    Verwenden Sie eine passende Branchenlösung für die zentrale Sicherung und Verwaltung aller Informationen, Pläne und Entscheidungen. Dadurch haben alle Beteiligten Zugriff und können alle Informationen und Pläne jederzeit, problemlos mit einem Klick abrufen.

 

Fazit

Architekt:innen und Ingenieur:innen obliegen einer Sorgfaltspflicht. Es ist wichtig, dass in der fünften Leistungsphase der HOAI eine korrekte Ausführungsplanung erstellt wird, da sie Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss des Bauprojekts ist. Sorgfalt ist´ Grundlage und somit das wichtigste Prinzip der Ausführungsplanung. Nutzen Sie unsere PRO Tipps, um so erfolgreich wie möglich in die LPH5 zu starten.

FAQ

Im Normalfall sind die für das Bauvorhaben zuständigen Architekt:innen oder Ingenieur:innen für die Ausführungsplanung zuständig. In bestimmten Fällen können auch Tragwerksplaner:innen oder Landschaftsarchitekt:innen mit in die Planung einbezogen werden. Wenn es um die praktische Umsetzung vor Ort geht, werden die Bau- und Handwerksbetriebe mit eingeschaltet.

Ja, das ist möglich. Jedoch ist ein Bau, ohne einem nicht vollständigen Ausführungsplan nicht zu empfehlen. Durch einen inhaltlich korrekten Ausführungsplan ist man nämlich im Falle einer Haftungssituation abgesichert. So wird sichergestellt, dass das Bauprojekt effizient, kostengünstig und in Abstimmung mit allen Entscheidungen und Vorschriften durchgeführt wird.

Die Entwurfsplanung erfolgt vor der Ausführungsplanung und zielt sowohl auf die Grundsatzentscheidung zur Durchführung eines Bauprozesses ab, als auch auf die Genehmigungsfähigkeit des Objekts. Die Ausführungsplanung hingegen strebt die Ausführbarkeit und somit den Übergang in die Ausführungsphase an.