Anrechenbare Kosten HOAI
Anrechenbare Kosten sind ein zentraler Aspekt in der Bau- und Planungsbranche. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Vergütung von Architekt:innen und Ingenieur:innen und beeinflussen maßgeblich die Projektkalkulation. Ihre genaue Ermittlung ist daher unerlässlich für den Erfolg eines Bauprojekts.
1. Was sind die anrechenbaren Kosten nach HOAI?
Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die bei der Berechnung der Honorare für Architekt:innen und Ingenieur:innen berücksichtigt werden. Sie umfassen die Ausgaben für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Bauwerken sowie die damit verbundenen Aufwendungen. Diese Kosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
2. Warum sind die anrechenbaren Kosten wichtig?
Die Bedeutung der anrechenbaren Kosten erstreckt sich auf verschiedene Aspekte der Projektplanung und -durchführung.
- Transparenz und Fairness
Anrechenbare Kosten sorgen für eine transparente und faire Vergütung der erbrachten Leistungen. Sie ermöglichen eine klare Zuordnung der Kosten zu den jeweiligen Planungsphasen. - Kostenschätzung
Sie helfen bei der realistischen Einschätzung der Gesamtkosten eines Projekts. Dies ist wichtig, um Budgetüberschreitungen zu vermeiden und eine solide finanzielle Planung zu gewährleisten. - Vertragsgrundlage
Anrechenbare Kosten dienen als Basis für die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber:innen und Planer:innen. Sie schaffen eine rechtliche Grundlage für die Honorarforderungen. - Projektsteuerung
Durch die Berücksichtigung der anrechenbaren Kosten können Projekte effizienter gesteuert und überwacht werden. Dies trägt zur Einhaltung von Zeitplänen und des Budgets bei.
3. Was gehört zu den anrechenbaren Kosten?
Anrechenbare Kosten umfassen alle Ausgaben, die bei der Planung und Durchführung eines Bauprojekts berücksichtigt werden müssen. Typische Positionen der anrechenbaren Kosten sind:
- Baukosten
Dies sind die direkten Kosten für den Bau des Gebäudes, einschließlich Material- und Arbeitskosten. - Kosten für technische Anlagen
Dazu gehören die Ausgaben für die Installation und Wartung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen. - Kosten für spezielle Bauteile
Hierzu zählen besondere Bauelemente wie Aufzüge, Treppen oder Fassadenelemente, die spezifische Anforderungen erfüllen müssen. - Planungskosten
Diese umfassen die Honorare für Architekt:innen und Ingenieur:innen, die an der Planung und Überwachung des Projekts beteiligt sind. - Nebenkosten
Dazu gehören zusätzliche Ausgaben wie Genehmigungsgebühren, Versicherungen und sonstige Verwaltungskosten.
4. Was gehört nicht zu den anrechenbaren Kosten?
Nicht anrechenbare Kosten sind Ausgaben, die bei der Berechnung der Honorare für Architekt:innen und Ingenieur:innen nicht berücksichtigt werden. Diese Kosten fallen zwar im Rahmen eines Bauprojekts an, haben aber keinen Einfluss auf die Honorare der Planer:innen. Typische Positionen der nicht anrechenbaren Kosten sind:
- Grundstückskosten
Die Ausgaben für den Erwerb des Baugrundstücks zählen nicht zu den anrechenbaren Kosten. - Finanzierungskosten
Zinsen und andere Finanzierungskosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bauprojekts entstehen, sind ebenfalls nicht anrechenbar. - Betriebskosten
Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Gebäudes nach der Fertigstellung, wie z.B. Energiekosten, Wartung und Instandhaltung, gehören nicht zu den anrechenbaren Kosten. - Verwaltungskosten
Interne Verwaltungskosten der Bauherr:innen, wie z.B. Personalkosten für die Projektleitung oder Verwaltung, sind nicht anrechenbar. - Versicherungskosten
Kosten für Versicherungen, die während der Bauphase abgeschlossen werden, zählen ebenfalls nicht zu den anrechenbaren Kosten.
5. Wie berechnet man die anrechenbaren Kosten? (inkl. Beispiel)
Die anrechenbaren Kosten sind eine wesentliche Basis für die Honorarberechnung von Architekt:innen und Ingenieur:innen und basieren auf der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie der DIN 276. Die DIN 276 definiert die Kostengruppen (z.B. Baukonstruktionen, Technische Anlagen), die für die Berechnung relevant sind. Die folgenden Schritte zeigen, wie sich die anrechenbaren Kosten Schritt für Schritt ermitteln lassen.
1. Schritt: Ermittlung der Kosten für Baukonstruktionen (Kostengruppe 300)
Die Kosten für Baukonstruktionen, wie Wände, Decken und Fundament, werden vollständig angerechnet. Die bedeutet, dass der gesamte Betrag der Kostengruppe 300 als anrechenbare Kosten zählt.
Beispiel:
Wenn die Kosten für die Baukonstruktionen bei 180.000 € liegen, sind 180.000 € anrechenbare Kosten.
2. Schritt: Ermittlung der Kosten für Technische Anlagen (Kostengruppe 400)
Die Kosten für Technische Anlagen (z.B. Heizung, Lüftung, Elektroinstallationen) werden in zwei Teilen angerechnet:
- Teil 1: 25 % der Kosten für die Baukonstruktionen (KG 300) werden von den Gesamtkosten der Technischen Anlagen abgezogen und vollständig angerechnet.
- Teil 2: Der verbleibende Restbetrag der Technischen Anlagen wird zur Hälfte angerechnet.
Beispiel:
Die Kosten für die Technischen Anlagen betragen 320.000 €.
- Teil 1: 25 % der Baukonstruktionen von 180.000 € sind 45.000 €. Dieser Betrag wird vollständig als anrechenbare Kosten angesetzt.
- Teil 2: Die restlichen Kosten der Technischen Anlagen (320.000 € - 45.000 € = 275.000 €) werden zur Hälfte angerechnet, also 50 % von 275.000 € = 137.500 €.
3. Schritt: Berechnung der anrechenbaren Kosten
Nun addieren Sie die anrechenbaren Kosten aus beiden Kostengruppen:
- Baukonstruktionen (KG 300): 180.000 €
- Technische Anlagen (Teil 1): 45.000 €
- Technische Anlagen (Teil 2): 137.500 €
Gesamtsumme der anrechenbaren Kosten: 180.000 € + 45.000 € + 137.500 € = 362.500 €
4. Schritt: Zusammenfassung und Bedeutung
Die Gesamtsumme der anrechenbaren Kosten von 362.500 € bildet die Grundlage für die Honorarberechnung nach HOAI. Architekt:innen und Ingenieur:innen können anhand dieser Summe ihr Honorar entsprechend dem Leistungsbild und der Leistungsphasen berechnen.
6. Was sind sonstige anrechenbare Kosten?
In der HOAI wird der Begriff "sonstige anrechenbare Kosten" verwendet, um die Berechnung der anrechenbaren Kosten für Technische Anlagen zu präzisieren. Diese Kosten umfassen alle anrechenbaren Ausgaben, die nicht direkt den Technischen Anlagen zugeordnet werden können. Dabei gilt:
- Bis zu 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten sind vollständig anrechenbar.
- Der Betrag, der über diese 25 Prozent hinausgeht, ist zur Hälfte anrechenbar.
Mit anderen Worten, "sonstige anrechenbare Kosten" sind alle Kosten, die nicht unter die Kategorie der Technischen Anlagen fallen, aber dennoch bei der Berechnung der Gesamtkosten berücksichtigt werden müssen.
Fazit
Zusammenfassend sind anrechenbare Kosten entscheidend für die Berechnung der Honorare von Architekt:innen und Ingenieur:innen und beeinflussen die Projektkalkulation maßgeblich. Moderne Software-Tools wie PROJEKT PRO erleichtern diesen Prozess erheblich, indem sie detaillierte Kostenerfassung, automatische Zuordnung zu Kostengruppen und die Anwendung der HOAI-Tabellen ermöglichen. Dies führt zu einer genaueren Berechnung und reduziert den administrativen Aufwand, was die Effizienz der Projektabwicklung steigert.
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