Anrechenbare Kosten HOAI

Anrechenbare Kosten sind ein zentraler Aspekt in der Bau- und Planungsbranche. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Vergütung von Architekt:innen und Ingenieur:innen gemäß der HOAI und beeinflussen maßgeblich die Projektkalkulation. Ihre genaue Ermittlung ist daher unerlässlich für den Erfolg eines Bauprojekts.

Honorar Abrechnung mit PROJEKT PRO

1. Was sind die anrechenbaren Kosten nach HOAI?

Anrechenbare Kosten sind die Kosten, die bei der Berechnung der Honorare für Architekt:innen und Ingenieur:innen berücksichtigt werden. Sie umfassen die Ausgaben für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Bauwerken sowie die damit verbundenen Aufwendungen. Diese Kosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

2. Warum sind die anrechenbaren Kosten wichtig?

Die Bedeutung der anrechenbaren Kosten erstreckt sich auf verschiedene Aspekte der Projektplanung und -durchführung.

  • Transparenz und Fairness
    Anrechenbare Kosten sorgen für eine transparente und faire Vergütung der erbrachten Leistungen. Sie ermöglichen eine klare Zuordnung der Kosten zu den jeweiligen Planungsphasen.
  • Kostenschätzung
    Sie helfen bei der realistischen Einschätzung der Gesamtkosten eines Projekts. Dies ist wichtig, um Budgetüberschreitungen zu vermeiden und eine solide finanzielle Planung zu gewährleisten.
  • Vertragsgrundlage
    Anrechenbare Kosten sind sehr häufig die Vertragsgrundlage für die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber:innen und Planer:innen. Sie schaffen eine rechtliche Grundlage für die Honorarforderungen.
  • Steuerung von Projekten
    Durch die Berücksichtigung der anrechenbaren Kosten können Projekte effizienter gesteuert und überwacht werden. Dies trägt zur Einhaltung von Zeitplänen und des Budgets bei.

3. Was gehört zu den anrechenbaren Kosten?

Anrechenbare Kosten umfassen unterschiedlichste Ausgaben, die bei der Planung und Durchführung eines Bauprojekts berücksichtigt werden müssen. Typische Positionen der anrechenbaren Kosten sind:

  • Baukosten
    Dies sind die direkten Kosten für den Bau des Gebäudes, einschließlich Material- und Arbeitskosten.
  • Kosten für technische Anlagen
    Dazu gehören die Ausgaben für die Installation und Wartung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen.
  • Kosten für spezielle Bauteile
    Hierzu zählen besondere Bauelemente wie Aufzüge, Treppen oder Fassadenelemente, die spezifische Anforderungen erfüllen müssen.
  • Planungskosten
    Diese umfassen die Honorare für Architekt:innen und Ingenieur:innen, die an der Planung und Überwachung des Projekts beteiligt sind.
  • Sonstige Kosten
    Dazu gehören zusätzliche Ausgaben wie Genehmigungsgebühren, Versicherungen und sonstige Verwaltungskosten.

4. Was gehört nicht zu den anrechenbaren Kosten?

Nicht anrechenbare Kosten sind Ausgaben, die bei der Berechnung der Honorare für Architekt:innen und Ingenieur:innen nicht berücksichtigt werden. Diese Kosten fallen zwar im Rahmen eines Bauprojekts an, haben aber keinen Einfluss auf die Honorare der Planer:innen. Typische Positionen der nicht anrechenbaren Kosten sind:

  • Grundstückskosten
    Die Ausgaben für den Erwerb des Baugrundstücks zählen nicht zu den anrechenbaren Kosten.
  • Finanzierungskosten
    Zinsen und andere Finanzierungskosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bauprojekts entstehen, sind ebenfalls nicht anrechenbar.
  • Betriebskosten
    Kosten für den Betrieb und die Unterhaltung des Gebäudes nach der Fertigstellung, wie z.B. Energiekosten, Wartung und Instandhaltung, gehören nicht zu den anrechenbaren Kosten.
  • Verwaltungskosten
    Interne Verwaltungskosten der Bauherr:innen, wie z.B. Personalkosten für die Verwaltung, sind nicht anrechenbar.
  • Versicherungskosten
    Kosten für Versicherungen, die während der Bauphase abgeschlossen werden, zählen ebenfalls nicht zu den anrechenbaren Kosten.

5. Was sind sonstige anrechenbare Kosten?

In der HOAI wird der Begriff "sonstige anrechenbare Kosten" verwendet, um die Berechnung der anrechenbaren Kosten für Technische Anlagen zu präzisieren. Diese Kosten umfassen alle anrechenbaren Ausgaben, die nicht direkt den Technischen Anlagen zugeordnet werden können. Dabei gilt:

  • Bis zu 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten sind vollständig anrechenbar.
  • Der Betrag, der über diese 25 Prozent hinausgeht, ist zur Hälfte anrechenbar.

Mit anderen Worten, "sonstige anrechenbare Kosten" sind alle Kosten, die nicht unter die Kategorie der Technischen Anlagen fallen, aber dennoch bei der Berechnung der Gesamtkosten berücksichtigt werden müssen.

Fazit

Zusammenfassend sind anrechenbare Kosten entscheidend für die Berechnung der Honorare von Architekt:innen und Ingenieur:innen und beeinflussen die Projektkalkulation maßgeblich. Moderne Software-Tools wie PROJEKT PRO erleichtern diesen Prozess erheblich, indem sie detaillierte Kostenerfassung, automatische Zuordnung zu Kostengruppen und die Anwendung der HOAI-Tabellen ermöglichen. Dies führt zu einer genaueren Berechnung und reduziert den administrativen Aufwand, was die Effizienz der Projektabwicklung steigert.

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