Besondere Leistungen in der Honorarordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen (HOAI)

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HOAI Leistungen effizient im Blick

Eine digitale Honorarberechnung erhöht die Effizienz in Architektur- und Ingenieurbüros, indem er Planer:innen eine transparente Abrechnung Besonderer Leistungen ermöglicht. Vorlagen für Grund- und Zusatzleistungen lassen sich einfach an Wünsche der Kund:innen anpassen.

Besondere Leistungen erfassen und abrechnen

Neben den Grundleistungen innerhalb der HOAI erfordern Besondere Leistungen nach HOAI eine gesonderte Form der Betrachtung. Diese müssen weiterhin von den zusätzlichen Leistungen unterschieden werden. Hier die drei Leistungsformen im Folgenden dargestellt. 

1. Grundleistungen in der HOAI

Grundleistungen sind in der HOAI definiert und stellen Standardleistungen dar, die für Planung und Realisierung eines Bauprojekts erforderlich sind. Sie bilden das Kerngerüst der Architekten- und Ingenieurtätigkeiten, die den gesamten Prozess von der ersten Konzeptentwicklung bis zur Fertigstellung und Betreuung des Bauwerks abdecken. Jede Phase beinhaltet spezifische Aufgaben, die im vereinbarten Rahmen der Projektbearbeitung anfallen.

2. Besondere Leistungen der HOAI

Besondere Leistungen sind solche, die von Anfang an oder im Laufe des Projekts als notwendig erkannt werden, um die Projektziele zu erreichen, jedoch nicht unter die standardmäßig definierten Grundleistungen fallen. Sie müssen im Vorfeld identifiziert und entsprechend beauftragt werden. 
Beispiele hierfür sind: 

Denkmalschutz

Besondere Leistung der Beratung und Planung im Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden oder in Gebieten mit besonderen Auflagen zum Denkmalschutz.

Variantenstudien

Erstellung mehrerer Entwurfsvarianten, um verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen. Da sie über das im Vertrag vereinbarte Maß hinausgehen, gelten Variantenstudien oft als Besondere Leistungen.

Kommunikation und Präsentation

Erstellung von umfangreicheren Präsentationsmaterialien oder Modellen für die Kommunikation mit Behörden, Investoren oder der Öffentlichkeit, können als Besondere Leistungen angerechnet werden. 

Kosten-Nutzen-Analysen

Detaillierte Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit von Bauvorhaben , Bauweisen oder Baumaterialien,  die über die grundlegende Kostenschätzung hinausgehen, gelten als Besondere Leistungen.

Integration spezieller Technologien

Planung und Integration von Spezialtechnologien oder -systemen, wie z.B. fortschrittliche Gebäudeautomation, die nicht Teil des ursprünglichen Leistungsumfangs sind, gelten als Besondere Leistung. 

Bestandsaufnahmen

Besondere Leistungen durch detaillierte Aufnahmen bestehender Strukturen, die über die üblichen Anforderungen hinausgehen, insbesondere bei Sanierungen oder Umbauten.

Nachhaltigkeitsberatung

Entwicklung von Konzepten für Energieeffizienz, Einsatz erneuerbarer Energien oder andere Nachhaltigkeitsziele sind Besondere Leistungen, da sie über die Standardanforderungen hinausgehen.

Erweiterte Machbarkeitsstudien

Über die Standardanforderungen hinausgehende Besondere Leistung, um die Durchführbarkeit eines Projekts unter besonderen Bedingungen zu prüfen, da sie eine oft tiefergehende Analyse erfordert.

Spezielle Genehmigungsverfahren

Gelten als Besondere Leistungen, da sie Unterstützung bei komplexen Genehmigungsverfahren, z.B. bei Projekten, die besondere Umweltverträglichkeitsprüfungen oder ähnliche Anforderungen erfüllen müssen.

3. Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen hingegen entstehen anders als Besondere Leistungen in der Regel durch Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs. Sie sind anders als Besondere Leistungen oft das Ergebnis von Anpassungen, die auf Wunsch der Auftraggeber:innen oder unvorhergesehener Umstände erfolgen.

  • Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs, die von den Auftraggebern nach Freigabe der Entwurfsplanung verlangt werden.
  • Erweiterte Betreuungs- oder Dokumentationsaufgaben, die durch Änderungen des Bauablaufs entstehen.
  • Zusätzliche Prüfungen, Genehmigungen oder Koordinationen, die durch nachträgliche Änderungen der Projektanforderungen oder -bedingungen nötig werden.

Softwarelösung durch Honorarrechner

Die Integration eines Honorarrechner steigert die Wirtschaftlichkeit der Architektur- und Ingenieurbüros. Dies ermöglicht Planer:innen einen klaren Überblick über die Abrechnung Besonderer Leistungen. Ein digitaler Honorarrechner definiert erstellt für alle Leistungen des Auftrags und nachgefragte Zusatzleistungen Vorlagen. Diese müssen minimal auf die spezifischen Wünsche der Kund:innen angepasst werden. So kann schnell und effizient auf die Bedürfnisse der Auftraggeber:innen reagiert werden, ohne die Besonderen Leistungen für jeden Auftrag neu zu erstellen.

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