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Eine digitale Honorarberechnung erhöht die Effizienz in Architektur- und Ingenieurbüros, indem er Planer:innen eine transparente Abrechnung Besonderer Leistungen ermöglicht. Vorlagen für Grund- und Zusatzleistungen lassen sich einfach an Wünsche der Kund:innen anpassen.
Neben den Grundleistungen innerhalb der HOAI erfordern Besondere Leistungen nach HOAI eine gesonderte Form der Betrachtung. Diese müssen weiterhin von den zusätzlichen Leistungen unterschieden werden. Hier die drei Leistungsformen im Folgenden dargestellt.
Grundleistungen sind in der HOAI definiert und stellen Standardleistungen dar, die für Planung und Realisierung eines Bauprojekts erforderlich sind. Sie bilden das Kerngerüst der Architekten- und Ingenieurtätigkeiten, die den gesamten Prozess von der ersten Konzeptentwicklung bis zur Fertigstellung und Betreuung des Bauwerks abdecken. Jede Phase beinhaltet spezifische Aufgaben, die im vereinbarten Rahmen der Projektbearbeitung anfallen.
Besondere Leistungen sind solche, die von Anfang an oder im Laufe des Projekts als notwendig erkannt werden, um die Projektziele zu erreichen, jedoch nicht unter die standardmäßig definierten Grundleistungen fallen. Sie müssen im Vorfeld identifiziert und entsprechend beauftragt werden.
Beispiele hierfür sind:
Besondere Leistung der Beratung und Planung im Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden oder in Gebieten mit besonderen Auflagen zum Denkmalschutz.
Erstellung mehrerer Entwurfsvarianten, um verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen. Da sie über das im Vertrag vereinbarte Maß hinausgehen, gelten Variantenstudien oft als Besondere Leistungen.
Erstellung von umfangreicheren Präsentationsmaterialien oder Modellen für die Kommunikation mit Behörden, Investoren oder der Öffentlichkeit, können als Besondere Leistungen angerechnet werden.
Detaillierte Untersuchungen zur Wirtschaftlichkeit von Bauvorhaben , Bauweisen oder Baumaterialien, die über die grundlegende Kostenschätzung hinausgehen, gelten als Besondere Leistungen.
Planung und Integration von Spezialtechnologien oder -systemen, wie z.B. fortschrittliche Gebäudeautomation, die nicht Teil des ursprünglichen Leistungsumfangs sind, gelten als Besondere Leistung.
Besondere Leistungen durch detaillierte Aufnahmen bestehender Strukturen, die über die üblichen Anforderungen hinausgehen, insbesondere bei Sanierungen oder Umbauten.
Entwicklung von Konzepten für Energieeffizienz, Einsatz erneuerbarer Energien oder andere Nachhaltigkeitsziele sind Besondere Leistungen, da sie über die Standardanforderungen hinausgehen.
Über die Standardanforderungen hinausgehende Besondere Leistung, um die Durchführbarkeit eines Projekts unter besonderen Bedingungen zu prüfen, da sie eine oft tiefergehende Analyse erfordert.
Gelten als Besondere Leistungen, da sie Unterstützung bei komplexen Genehmigungsverfahren, z.B. bei Projekten, die besondere Umweltverträglichkeitsprüfungen oder ähnliche Anforderungen erfüllen müssen.
Zusätzliche Leistungen hingegen entstehen anders als Besondere Leistungen in der Regel durch Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs. Sie sind anders als Besondere Leistungen oft das Ergebnis von Anpassungen, die auf Wunsch der Auftraggeber:innen oder unvorhergesehener Umstände erfolgen.
Die Integration eines Honorarrechner steigert die Wirtschaftlichkeit der Architektur- und Ingenieurbüros. Dies ermöglicht Planer:innen einen klaren Überblick über die Abrechnung Besonderer Leistungen. Ein digitaler Honorarrechner definiert erstellt für alle Leistungen des Auftrags und nachgefragte Zusatzleistungen Vorlagen. Diese müssen minimal auf die spezifischen Wünsche der Kund:innen angepasst werden. So kann schnell und effizient auf die Bedürfnisse der Auftraggeber:innen reagiert werden, ohne die Besonderen Leistungen für jeden Auftrag neu zu erstellen.
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