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Die Leistungsphase 7 ist der Übergang zur praktischen Umsetzung des Bauprojektes. Nachdem in der Leistungsphase 6 die Ausschreibungsunterlagen erstellt wurden, liegt nun der Fokus auf dem Prüfen und Auswerten der Angebote. Präzision und Sorgfalt sind dabei entscheidend, um Qualität und Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.
Die Mitwirkung bei der Vergabe ist die siebte (LPH7) von neun Leistungsphasen nach HOAI und umfasst die detaillierte Prüfung der eingegangenen Angebote, die Verhandlung der Vertragsbedingungen und die Vergabe der Bauaufträge. Diese Phase ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die ausgewählten Unternehmen die Anforderungen des Projekts erfüllen.
Alle Leistungsphasen nach HOAI:
Leistungsphase 1 | Grundlagenermittlung |
Leistungsphase 2 | Vorplanung |
Leistungsphase 3 | Entwurfsplanung |
Leistungsphase 4 | Genehmigungsplanung |
Leistungsphase 5 | Ausführungsplanung |
Leistungsphase 6 | Vorbereitung der Vergabe |
Leistungsphase 7 | Mitwirkung bei der Vergabe |
Leistungsphase 8 | Objektüberwachung |
Leistungsphase 9 | Objektbetreuung und Dokumentation |
Die Leistungsphase 7 hat das Ziel, die Grundlage für die Vergabe von Bauleistungen zu schaffen und den optimalen Projektpartner auszuwählen. Die spezifischen Ziele dieser Phase umfassen:
Die Leistungen in der LPH7 werden nach HOAI in Grundleistungen und besondere Leistungen unterteilt.
Grundleistungen sind diejenigen Leistungen, „die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Darunter fallen die folgenden Leistungen:
"Neben den Grundleistungen können Besondere Leistungen vereinbart werden.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Beispiele hierfür sind:
Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
Hier werden Nachtragsforderungen von Baufirmen auf ihre wirtschaftliche Begründung hin geprüft und bewertet.
Im Regelfall erfolgt in Deutschland die Vergütung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Abrechnung nach HOAI ist abhängig vom Leistungsbild. In den meisten Fällen entfallen 4 % des Gesamthonorars. Für die Technische Ausrüstung sogar 5 %, für die Innenräume und Freianlagen lediglich 3 %.
Leistungsbild: | Prozentsatz: |
---|---|
Gebäude (§34) | 4 % |
Innenräume (§34) | 3 % |
Freianlagen (§39) | 3 % |
Ingenieurbauwerke (§43) | 4 % |
Verkehrsanlagen (§47) | 4 % |
Tragwerksplanung (§51) | - |
Technische Ausrüstung (§55) | 5 % |
Gut zu wissen
Die Abrechnung nach HOAI ist seit der Reform 2021 nicht mehr verpflichtend, sondern besitzt lediglich orientierenden Charakter.
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Die Mitwirkung bei der Vergabe ist eine entscheidende Phase im Bauprozess, die die Grundlage für eine erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit bei der Bauausführung legt. Nutzen Sie unsere PRO Tipps, um in späteren Phasen Verzögerungen und Probleme zu vermeiden.