Objektbetreuung und Dokumentation: Leistungsphase 9 HOAI
Die Objektbetreuung und Dokumentation bilden den Abschluss des gesamten Bauprozesses. Das Augenmerk wird besonders auf die sorgfältige Nachbereitung des Bauprojektes gelegt, um den Übergang in den regulären Betrieb möglichst reibungslos zu gestalten und langfristige Anforderungen zu erfüllen.
Die Objektbetreuung und Dokumentation in der Leistungsphase 9 nach HOAI stellt sicher, dass Bauprojekte professionell abgeschlossen und dokumentiert werden. Für diejenigen, die nach einer spannenden Freizeitbeschäftigung suchen, lohnt sich ein Blick auf казино Лев, wo aufregende Spiele und tolle Bonusangebote auf Sie warten.
1. Was ist die Objektbetreuung und Dokumentation?
Die Objektbetreuung und Dokumentation ist die neunte (LPH9) und somit letzte Phase der neun Leistungsphasen nach HOAI. Sie umfasst die Nachbetreuung des Bauprojekts, die Erstellung aller erforderlichen Dokumentationen und die Sicherstellung, dass das Bauwerk den Anforderungen der Bauherr:innen entspricht. Diese Phase verfolgt das Ziel, dass das Bauprojekt erfolgreich abgeschlossen wird und alle notwendigen Unterlagen für den langfristigen Betrieb vorliegen.
Alle Leistungsphasen nach HOAI:
Leistungsphase 1 | Grundlagenermittlung |
Leistungsphase 2 | Vorplanung |
Leistungsphase 3 | Entwurfsplanung |
Leistungsphase 4 | Genehmigungsplanung |
Leistungsphase 5 | Ausführungsplanung |
Leistungsphase 6 | Vorbereitung der Vergabe |
Leistungsphase 7 | Mitwirkung bei der Vergabe |
Leistungsphase 8 | Objektüberwachung |
Leistungsphase 9 | Objektbetreuung und Dokumentation |
2. Ziele der Leistungsphase 9
Die Ziele der Objektbetreuung und Dokumentation konzentrieren sich auf den langfristigen Erfolg und den nachhaltigen Betrieb des Bauwerks nach seiner Fertigstellung. Die konkreten Ziele sind:
- Sicherstellung einer nachhaltigen Bauqualität
Regelmäßige Objektbegehungen und Überwachung der Mängelbeseitigung sichern langfristig die Bauqualität und rechtzeitige Mängelbehebung. - Effiziente Instandhaltung
Detaillierte Wartungspläne und ein Instandhaltungskonzept gewährleisten die langfristige Pflege und Funktionsfähigkeit des Bauwerks.
3. Aufgaben der LPH9
Die Leistungen in der LPH9 werden nach HOAI in Grundleistungen und besondere Leistungen unterteilt.
Grundleistungen:
Grundleistungen sind diejenigen Leistungen, „die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Darunter fallen die folgenden Leistungen:
- Bewertung von Mängeln innerhalb der Verjährungsfrist
Fachliche Prüfung und Bewertung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellt werden, einschließlich notwendiger Begehungen. - Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen
Durchführung von Begehungen des Objekts, um vor Ablauf der Verjährungsfristen mögliche Mängel zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, damit die Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen gesichert sind. - Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Unterstützung und fachliche Begleitung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen, um zu gewährleisten, dass alle vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und die Sicherheit der Projektabwicklung gewährleistet ist.
Besondere Leistungen:
"Neben den Grundleistungen können Besondere Leistungen vereinbart werden.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Beispiele hierfür sind:
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Sorgfältige Überwachung und Nachverfolgung der Mängelbeseitigung, um sicherzustellen, dass alle festgestellten Mängel innerhalb der Verjährungsfrist ordnungsgemäß behoben werden. - Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation
Detaillierte Erstellung einer umfassenden Dokumentation des Gebäudebestands, um eine vollständige und präzise Erfassung aller baulichen und technischen Daten sicherzustellen. - Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
Entwicklung spezifischer Wartungs- und Pflegeanweisungen, die eine langfristige Erhaltung und optimale Nutzung des Bauwerks gewährleisten. - Erstellen eines Instandhaltungskonzepts
Ausarbeitung eines umfassenden Instandhaltungskonzepts, das alle notwendigen Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Funktionsfähigkeit und des Werteerhalts des Bauwerks umfasst. - Objektbeobachtung
Regelmäßige Beobachtung und Überprüfung des Bauwerks nach der Fertigstellung, um frühzeitig Verschleißerscheinungen und andere potenzielle Probleme zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz einzuleiten. - Quelle: https://www.hoai.de/hoai/grundleistungen/
4. Vergütung der Leistungsphase 9
Die Vergütung erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). In der Leistungsphase 9 entfallen 1-2 % des Gesamthonorars auf die Objektbetreuung und Dokumentation. Die exakten Prozentsätze nach Leistungsbild:
Leistungsbild: | Prozentsatz: |
---|---|
Gebäude (§34) | 2 % |
Innenräume (§34) | 2 % |
Freianlagen (§39) | 2 % |
Ingenieurbauwerke (§43) | 1 % |
Verkehrsanlagen (§47) | 1 % |
Tragwerksplanung (§51) | - |
Technische Ausrüstung (§55) | 1 % |
Gut zu wissen
Seit der HOAI-Reform 2021 beinhaltet die HOAI keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr, sondern dient nur noch als Richtwert für die Vergütung.
5. Mängel und Fehler in der LPH9 – wer haftet?
Die LPH9 beginnt mit der Fertigstellung des Bauprojektes und endet nach dem Ablauf der Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche. Die Haftung betrifft vor allem folgende Bereiche:
- Gewährleistungsfristen
Die Verantwortlichen haften dafür, dass Mängel innerhalb der Gewährleistungsfristen erkannt und behoben werden. Ihre Pflicht umfasst die laufende Überwachung während der gesamten Gewährleistungsdauer. - Dokumentationspflicht
Eine vollständige und korrekte Dokumentation ist entscheidend. Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen können zu Haftungsansprüchen führen, da sie die Nachweisbarkeit von Abnahmen und Mängeln beeinflussen. - Verantwortung bei Nachträgen
Die genaue Prüfung und Abwicklung von Nachträgen gehört ebenfalls zur Haftung in LPH9. Fehler bei der Beurteilung oder Abwicklung können zusätzliche Kosten verursachen, die die Verantwortlichen zu tragen haben.
6. Ihre PRO Tipps
- Detaillierte Abschlussdokumentation
Erstellen Sie eine umfassende und detaillierte Abschlussdokumentation, die alle relevanten Informationen und Unterlagen für den langfristigen Betrieb des Bauwerks enthält. Eine vollständige Dokumentation hilft, den Betrieb zu sichern und bei späteren Fragen oder Problemen als Referenz zu dienen. - Regelmäßige Inspektionen
Führen Sie regelmäßige Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass das Bauwerk den Anforderungen entspricht und dass alle Mängel zeitnah behoben werden. Regelmäßige Inspektionen helfen, langfristige Probleme zu vermeiden und die Qualität des Bauwerks zu sichern. - Erstellung von Wartungsplänen
Entwickeln Sie detaillierte Wartungs- und Inspektionspläne, um den langfristigen Betrieb des Bauwerks zu gewährleisten. Wartungspläne helfen, die Lebensdauer des Bauwerks zu verlängern und unvorhergesehene Ausfälle zu vermeiden. - Schulungen für Nutzer:innen
Organisieren Sie Schulungen für die Nutzer:innen des Bauwerks, um sicherzustellen, dass alle technischen Anlagen und Systeme ordnungsgemäß genutzt werden. Schulungen helfen, den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten und mögliche Probleme zu vermeiden. - Langfristige Beratung
Bieten Sie den Bauherr:innen langfristige Beratung und Unterstützung an, um sicherzustellen, dass das Bauwerk über Jahre hinweg optimal genutzt und instandgehalten wird. Dies stärkt das Vertrauen und die Zufriedenheit der Bauherr:innen und sichert den langfristigen Erfolg des Projekts.
Fazit
Die Objektbetreuung und Dokumentation ist eine entscheidende Phase im Bauprozess, die die Grundlage für den langfristigen Betrieb und die Nutzung des Bauwerks legt. Eine sorgfältige und gründliche Arbeit in dieser Phase kann viele Probleme und Verzögerungen in der Zukunft vermeiden. Nutzen Sie unsere PRO Tipps, um erfolgreich in die Objektbetreuung und Dokumentation zu starten.
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FAQ
Die Leistungsphase 9 wird erst mit der Objektbegehung kurz vor dem Ende der Verjährungsansprüche gegen die ausführenden Unternehmen abgeschlossen.