Objektüberwachung: Leistungsphase 8 HOAI

Während der Objektüberwachung wird der Bauprozess intensiv begleitet, um die ordnungsgemäße Umsetzung des Projektes zu gewährleisten. Große Sorgfalt ist erforderlich, um sicherzustellen, dass sämtliche Qualitätsstandards, der Kostenrahmen und die Zeitpläne eingehalten werden. 

Zeiterfassung mit PROJEKT PRO

1. Was ist die Objektüberwachung?

Die Objektüberwachung ist die achte (LPH8) von neun Leistungsphasen nach HOAI und umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Bauunternehmen und die planungsgemäße Durchführung aller Arbeiten gemäß Plänen und Vorschriften. Einerseits müssen Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden, andererseits muss die Sicherheit auf der Baustelle gewährleistet werden.

Alle Leistungsphasen nach HOAI:

Leistungsphase 1Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2Vorplanung
Leistungsphase 3Entwurfsplanung
Leistungsphase 4Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5Ausführungsplanung
Leistungsphase 6Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 7Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 8Objektüberwachung
Leistungsphase 9Objektbetreuung und Dokumentation

2. Ziele der Leistungsphase 8

Diese Phase stellt sicher, dass alle Bauleistungen von hoher Qualität sind und das Bauprojekt termingerecht innerhalb des Budgets abgeschlossen wird. Die konkreten Ziele sind:

  • Sicherstellung einer mangelfreien Bauübergabe 
    Durch kontinuierliche Überwachung werden Mängel frühzeitig erkannt und können so umgehend ausgebessert werden.
  • Vermeidung von Bauverzögerungen 
    Durch die enge Überwachung des Baufortschritts und der proaktiven Problemlösung wird sichergestellt, dass der Bauablauf planmäßig verläuft.
  • Optimierung der Ressourcennutzung 
    Aufgrund der kontinuierlichen Anpassung von Kapazitäts- und Zeitplänen wird eine effiziente Nutzung der verfügbaren Ressourcen gewährleistet.

3. Aufgaben der LPH8

Die Leistungen in der LPH8 werden nach HOAI in Grundleistungen und besondere Leistungen unterteilt.

Grundleistungen:

Grundleistungen sind diejenigen Leistungen, „die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Darunter fallen folgende Leistungen:

  • Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit Genehmigungen und Verträgen
    Es wird kontrolliert, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, den Verträgen, den Ausführungsunterlagen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung Beteiligten
    Sicherstellung einer reibungslosen Zusammenarbeit aller Fachbeteiligten, um eine effiziente und fehlerfreie Bauüberwachung zu gewährleisten.
  • Erstellung und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
    Aufstellen, Aktualisieren und Überwachen eines detaillierten Terminplans, um den fristgerechten Ablauf des Bauvorhabens sicherzustellen.
  • Dokumentation des Bauablaufs
    Führen eines Bautagebuchs, um den Baufortschritt systematisch festzuhalten und eine lückenlose Dokumentation des Bauprojekts zu gewährleisten.
  • Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle
    Überprüfung der Rechnungen und Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen sowie der Vergleich dieser mit den Vertragspreisen, um die Einhaltung des Budgets zu kontrollieren.
  • Organisation und Durchführung der Bauabnahme
    Koordination und Durchführung der Bauabnahme, einschließlich der Feststellung von Mängeln und Abgabe einer Abnahmeempfehlung für die Auftraggeber:innen.
  • Überwachung der Mängelbeseitigung
    Sicherstellung, dass alle bei der Abnahme festgestellten Mängel fristgerecht und ordnungsgemäß behoben werden.

Besondere Leistungen: 

"Neben den Grundleistungen können Besondere Leistungen vereinbart werden.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Beispiele hierfür sind: 

  • Überwachung und Anpassung des Zahlungsplans  
    Durch die regelmäßige Kontrolle und Fortschreibung des Zahlungsplans wird eine reibungslose finanzielle Abwicklung gewährleistet.
  • Kontrolle von Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen  
    Durch kontinuierliche Überwachung und Anpassung dieser Pläne wird die Einhaltung der Projektziele sichergestellt.
  • Tätigkeit als verantwortliche Bauleiter:innen  
    Soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht. Es wird dafür gesorgt, dass alle baurechtlichen Vorgaben gemäß den Landesvorschriften eingehalten werden.

4. Vergütung der Leistungsphase 8

Die Vergütung erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). In der Leistungsphase 8 entfallen etwa 32 % des Gesamthonorars auf die Objektüberwachung. Bei der Technischen Ausrüstung sogar 35 %, bei den Ingenieurbauwerken und den Verkehrsanlagen lediglich 16 %:

Leistungsbild:Prozentsatz:
Gebäude (§34)32 %
Innenräume (§34)32 %
Freianlagen (§39)30 %
Ingenieurbauwerke (§43)15 %
Verkehrsanlagen (§47)15 %
Tragwerksplanung (§51)-
Technische Ausrüstung (§55)35 %

Gut zu wissen
Seit der HOAI-Reform 2021 beinhaltet die HOAI keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr, sondern dient nur noch als Richtwert für die Vergütung.

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5. Ihre PRO Tipps

  1. Regelmäßige Baustellenkontrollen
    Führen Sie regelmäßige und gründliche Kontrollen der Baustelle und Qualitätskontrollen durch. So lassen sich alle Arbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften ausführen, um den höchsten Standards zu entsprechen. Dies hilft, Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
  2. Detaillierte Dokumentation 
    Dokumentieren Sie alle relevanten Ereignisse und Entscheidungen auf der Baustelle sorgfältig. Ein detailliertes Bautagebuch, Mängelberichte und Abnahmeprotokolle helfen, den Bauablauf nachzuvollziehen und bei eventuellen Streitigkeiten als Nachweis zu dienen.
  3. Koordination der Gewerke
    Stellen Sie sicher, dass die verschiedenen Gewerke auf der Baustelle gut koordiniert sind, um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten. Transparente Kommunikation bildet die Grundlage. Regelmäßige Baubesprechungen können helfen, die Zusammenarbeit zu verbessern und Probleme frühzeitig zu erkennen.
  4. Gutes Vertragsmanagement
    Achten Sie darauf, dass alle vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies hilft, rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und eine rechtssichere Bauausführung zu gewährleisten. Dieses muss konsequent umgesetzt werden, um den langfristigen Erfolg des Bauprojektes zu sichern.
  5. Strikte Einhaltung von Zeit- und Kostenplänen
    Überwachen Sie kontinuierlich die Einhaltung der Zeit- und Kostenpläne. Bei Abweichungen sollte umgehend reagiert werden, um innerhalb des Projektrahmens zu bleiben. Eine flexible und vorausschauende Planung ist hier von Vorteil, um auf unvorhergesehene Ereignisse rechtzeitig reagieren zu können.

Fazit

Die Objektüberwachung ist eine entscheidende Phase im Bauprozess, die alle Planungen in die Realität umsetzt. Durch intensive Überwachung wird sichergestellt, dass das Projekt den vertraglichen, technischen und gesetzlichen Vorgaben entspricht. Nutzen Sie unsere PRO Tipps, um erfolgreich in die Objektüberwachung zu starten und eine solide Basis für den Abschluss Ihres Bauprojekts zu schaffen.