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Während der Objektüberwachung wird der Bauprozess intensiv begleitet, um die ordnungsgemäße Umsetzung des Projektes zu gewährleisten. Große Sorgfalt ist erforderlich, um sicherzustellen, dass sämtliche Qualitätsstandards, der Kostenrahmen und die Zeitpläne eingehalten werden.
Die Objektüberwachung ist die achte (LPH8) von neun Leistungsphasen nach HOAI und umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Bauunternehmen und die planungsgemäße Durchführung aller Arbeiten gemäß Plänen und Vorschriften. Einerseits müssen Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden, andererseits muss die Sicherheit auf der Baustelle gewährleistet werden.
Alle Leistungsphasen nach HOAI:
Leistungsphase 1 | Grundlagenermittlung |
Leistungsphase 2 | Vorplanung |
Leistungsphase 3 | Entwurfsplanung |
Leistungsphase 4 | Genehmigungsplanung |
Leistungsphase 5 | Ausführungsplanung |
Leistungsphase 6 | Vorbereitung der Vergabe |
Leistungsphase 7 | Mitwirkung bei der Vergabe |
Leistungsphase 8 | Objektüberwachung |
Leistungsphase 9 | Objektbetreuung und Dokumentation |
Diese Phase stellt sicher, dass alle Bauleistungen von hoher Qualität sind und das Bauprojekt termingerecht innerhalb des Budgets abgeschlossen wird. Die konkreten Ziele sind:
Die Leistungen in der LPH8 werden nach HOAI in Grundleistungen und besondere Leistungen unterteilt.
Grundleistungen sind diejenigen Leistungen, „die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Darunter fallen folgende Leistungen:
"Neben den Grundleistungen können Besondere Leistungen vereinbart werden.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Beispiele hierfür sind:
Die Vergütung erfolgt nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). In der Leistungsphase 8 entfallen etwa 32 % des Gesamthonorars auf die Objektüberwachung. Bei der Technischen Ausrüstung sogar 35 %, bei den Ingenieurbauwerken und den Verkehrsanlagen lediglich 16 %:
Leistungsbild: | Prozentsatz: |
---|---|
Gebäude (§34) | 32 % |
Innenräume (§34) | 32 % |
Freianlagen (§39) | 30 % |
Ingenieurbauwerke (§43) | 15 % |
Verkehrsanlagen (§47) | 15 % |
Tragwerksplanung (§51) | - |
Technische Ausrüstung (§55) | 35 % |
Gut zu wissen
Seit der HOAI-Reform 2021 beinhaltet die HOAI keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr, sondern dient nur noch als Richtwert für die Vergütung.
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Die Objektüberwachung ist eine entscheidende Phase im Bauprozess, die alle Planungen in die Realität umsetzt. Durch intensive Überwachung wird sichergestellt, dass das Projekt den vertraglichen, technischen und gesetzlichen Vorgaben entspricht. Nutzen Sie unsere PRO Tipps, um erfolgreich in die Objektüberwachung zu starten und eine solide Basis für den Abschluss Ihres Bauprojekts zu schaffen.