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Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein zentrales Regelwerk für Bauprojekte in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass alle Beteiligten – Auftraggeber:innen, Baufirmen und Planer:innen – auf einer gemeinsamen rechtlichen Grundlage arbeiten. Ob bei der Ausschreibung, der Vertragsgestaltung oder der Ausführung: Die VOB schafft klare Regeln und sorgt für Transparenz, Rechtssicherheit und Qualität am Bau.
Die VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie regelt:
Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein Regelwerk, das vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss erstellt wird. Sie wird bei öffentlichen Aufträgen verpflichtend angewendet – und kann auch bei privaten Bauverträgen als rechtliche Grundlage genutzt werden.
Die VOB bringt viele Vorteile – nicht nur für Behörden, sondern auch für private Bauherr:innen und ausführende Unternehmen.
Dieser Teil regelt, wie Bauaufträge ausgeschrieben und vergeben werden, vor allem bei öffentlichen Auftraggebern. Die VOB/A ist in drei Abschnitte gegliedert:
Dieser Teil enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Durchführung von Bauaufträgen. Er funktioniert wie eine Art AGB für Bauverträge und regelt unter anderem:
Die VOB/B wird in der Praxis am häufigsten verwendet, weil sie die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber:in und Bauunternehmen im Detail regelt.
Hier geht es um die technischen Mindeststandards, die bei der Ausführung eingehalten werden müssen. Die sogenannten ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) legen z. B. fest:
Die VOB/C ist besonders für Architekt:innen, Bauleiter:innen und Handwerksbetriebe relevant, weil sie die technische Qualität der Leistungen sichert.
Ob Pflicht oder freiwillige Vereinbarung – die Anwendung der VOB hängt davon ab, wer der/die Auftraggeber:in ist und wie das Bauprojekt organisiert wird.
Verpflichtend bei öffentlichen Aufträgen
Wenn ein Bauprojekt von Bund, Land oder Kommune beauftragt wird, ist die Anwendung der VOB verpflichtend. Grundlage dafür sind die jeweiligen Haushaltsordnungen und Vergabegesetze.
Freiwillig bei privaten Bauverträgen
Auch private Bauherr:innen oder Unternehmen können sich für die VOB entscheiden. Das lohnt sich besonders, wenn:
Beziehung zur BGB-Rechtslage
Die VOB ergänzt den sogenannten BGB-Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB), der die Basis für alle Werkverträge ist. Während das BGB allgemeine Regeln vorgibt, geht die VOB detailliert auf die Besonderheiten von Bauleistungen ein – z. B. bei Abnahme, Mängelhaftung und Vertragsstrafen.
Trotz klarer Vorgaben in der VOB passieren in der Praxis immer wieder typische Fehler. Hier sind die häufigsten – und wie man sie vermeiden kann:
1. Unklare Leistungsbeschreibung
Problem: Wenn nicht exakt beschrieben wird, welche Leistungen zu erbringen sind, führt das schnell zu Missverständnissen.
Lösung: Erstellen Sie eine präzise Leistungsbeschreibung – schriftlich, vollständig und eindeutig. Nutzen Sie ggf. Standardtexte aus der VOB/C.
2. Mängelansprüche werden nicht beachtet
Problem: Wer die Gewährleistungsfristen nach VOB/B nicht kennt oder einhält, riskiert den Verlust von Ansprüchen.
Lösung: Dokumentieren Sie alle Mängel sorgfältig – idealerweise mit einer Software – und setzen Sie klare Fristen zur Mängelbeseitigung.
3. Fehlerhafte Abrechnung
Problem: Nicht dokumentierte Leistungen oder fehlerhafte Aufmaße führen zu Ärger – und manchmal zu Geldverlust.
Lösung: Halten Sie alle Leistungen genau fest, nutzen Sie digitale Bautagebücher oder Abrechnungssoftware, um transparente Nachweise zu führen.
4. Unklare Regelungen zu Vertragsstrafen
Problem: Wenn Vertragsstrafen nicht korrekt im Vertrag definiert sind, können sie im Streitfall unwirksam sein.
Lösung: Achten Sie auf eine juristisch saubere Formulierung im Bauvertrag. Alle Bedingungen sollten klar, verständlich und dokumentiert sein.
1. Kommunikation ist alles
Regelmäßige Abstimmungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden. Dokumentieren Sie Besprechungen und Vereinbarungen – auch intern – schriftlich.
2. Mängel digital erfassen
Nutzen Sie Tools wie PROJEKT PRO oder andere Bausoftware, um Mängel systematisch zu erfassen, zuzuweisen und zu überwachen.
3. VOB frühzeitig in den Vertrag aufnehmen
Wenn Sie die VOB nutzen wollen, muss sie ausdrücklich Vertragsbestandteil sein – am besten gleich im ersten Vertragsentwurf.
4. Weiterbildung nicht vergessen
Die VOB wird regelmäßig aktualisiert. Halten Sie sich und Ihr Team mit Seminaren oder Webinaren auf dem Laufenden.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist mehr als nur ein Regelwerk – sie ist ein Praxisleitfaden für erfolgreiche Bauprojekte. Wer sie richtig anwendet, profitiert von:
Egal ob öffentlich oder privat: Mit der VOB sind Sie auf der sicheren Seite – von der Ausschreibung bis zur Abnahme.
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