LIVE Webinar
Steigern Sie Ihre Projektgewinne!
Lernen Sie in 30 Minuten alle Funktionen von PROJEKT PRO kennen!
Jeden Donnerstag, 13:00 - 13:30 Uhr
In der Vorplanung werden grundlegende Entscheidungen getroffen, die den weiteren Verlauf des Bauprojektes bestimmen. Es werden die Ergebnisse aus der Grundlagenermittlung aufgegriffen und gleichzeitig die Machbarkeit, Risiken und Kosten abgeschätzt. Je besser die Vorplanung ist, desto effizienter können spätere Planungsphasen abgewickelt werden.
Die Vorplanung ist die zweite (LPH2) von neun Leistungsphasen nach HOAI und wird auch Projekt- und Planungsvorbereitung genannt. In dieser Phase werden die in LPH 1 gesammelten Informationen weiterverarbeitet. Daraufhin wird ein erstes Planungskonzept entwickelt. Dies umfasst sowohl die gestalterischen als auch die technischen und wirtschaftlichen Aspekte des Projekts.
Alle Leistungsphasen nach HOAI:
Leistungsphase 1 | Grundlagenermittlung |
Leistungsphase 2 | Vorplanung |
Leistungsphase 3 | Entwurfsplanung |
Leistungsphase 4 | Genehmigungsplanung |
Leistungsphase 5 | Ausführungsplanung |
Leistungsphase 6 | Vorbereitung der Vergabe |
Leistungsphase 7 | Mitwirkung bei der Vergabe |
Leistungsphase 8 | Objektüberwachung |
Leistungsphase 9 | Objektbetreuung und Dokumentation |
Die Ziele der Vorplanung sind darauf ausgerichtet, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das Bauprojekt zu schaffen:
Die Leistungen in der LPH2 werden nach HOAI in Grundleistungen und besondere Leistungen unterteilt.
Grundleistungen sind diejenigen Leistungen, „die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Darunter fallen die folgenden Leistungen:
"Neben den Grundleistungen können Besondere Leistungen vereinbart werden.“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI). Beispiele hierfür sind:
Farb- und Materialcollagen
Bereits in der Vorplanung lauern für Architekt:innen Haftungsrisiken. Diese umfassen unter anderem die gründliche Ermittlung und Beratung über Baugrundverhältnisse, die rechtzeitige Einbindung von Fachplaner:innen und die frühzeitige Kostenplanung. Missstände oder Versäumnisse in diesen Bereichen können zu erhöhten Kosten, Verzögerungen oder rechtlichen Problemen führen, für die Architekt:innen haftbar gemacht werden können. Es ist daher essentiell, diese Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen und zu dokumentieren, um Haftungsansprüche zu vermeiden.
Die Vergütung erfolgt nach der Honorarordnung für Architekt:innen und Ingenieur:innen (HOAI). In der Leistungsphase 2 entfallen etwa 7 % des Gesamthonorars auf die Vorplanung. Die exakten Prozentsätze variieren je nach Art des Projekts:
Leistungsbild: | Prozentsatz: |
---|---|
Gebäude (§34) | 7 % |
Innenräume (§34) | 7 % |
Freianlagen (§39) | 10 % |
Ingenieurbauwerke (§43) | 20 % |
Verkehrsanlagen (§47) | 20 % |
Tragwerksplanung (§51) | 10 % |
Technische Ausrüstung (§55) | 9 % |
Gut zu wissen
Seit der HOAI-Reform 2021 beinhaltet die HOAI keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr, sondern dient nur noch als Richtwert für die Vergütung.
Die Vorplanung ist eine entscheidende Phase im Bauprozess, die die Grundlage für den Erfolg des Projekts legt. Eine sorgfältige und gründliche Planung in dieser Phase kann viele Probleme und Verzögerungen in den späteren Phasen vermeiden. Nutzen Sie unsere PRO Tipps, um erfolgreich in die Vorplanung zu starten und eine solide Basis für Ihr Bauprojekt zu schaffen.
Sichern Sie jetzt Ihren Platz in unserem Webinar!
Bei der Dauer gibt es keine konkrete Angabe. Sie variiert je nach Projektgröße und -komplexität und hängt von mehreren Faktoren ab. Beispielsweise ist es von den beteiligten Parteien, rechtlichen Vorgaben oder dem Budget abhängig. Die Dauer der Vorplanung kann von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.