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Zeiterfassung war für Architekten schon immer sinnvoll, um ein aussagekräftiges Controlling zu betreiben. Wie genau die Erfassung erfolgte, war bis 2019 aber eher Ermessensfrage. Doch seit dem EuGH-Urteil sollten Architekturbüros ihr System prüfen, denn mit der Beliebigkeit ist es vorbei.
Rückblick: Der Europäische Gerichtshof hatte am 14. Mai 2019 entschieden, dass Arbeitgeber in den EU-Mitgliedsstaaten die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter vollständig erfassen müssen (Az: C-55/18). Und zwar, indem sie die „Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems [vornehmen], mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“. In dem Zusammenhang gilt es auch Mindestruhezeiten, einen Mindestjahresurlaub, Ruhepausen und wöchentliche Höchstarbeitszeiten einzuhalten.
Für einzelne Regelungen sind Ausnahmen vorgesehen, die Sie im Urteil nachlesen können.
Das deutsche Recht sah bisher keine generelle Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung vor und noch steht die Umsetzung des EuGH-Urteils in nationales Recht aus. Doch das Bundesarbeitsministerium arbeitet hinter den Kulissen bereits an einer Anpassung des deutschen Arbeitszeitrechts.
Viele Architekten erfassen ihre Zeiten bisher immer noch mit Excellisten oder anderen Tabellensystemen. Dies wird spätestens mit Umsetzung des EuGH-Urteils in deutsches Recht nicht mehr ausreichen, da Listen weder objektiv noch verlässlich sind. Sie können in der Praxis von jedem Mitarbeiter leicht geändert werden.
Im Streitfall mit einem Mitarbeiter können bereits jetzt rechtliche Konsequenzen drohen, wenn kein Zeiterfassungssystem nach EuGH-Standard etabliert ist, wie ein Urteil des Amtsgerichts Emden zeigt. Das hatte sich auf das EuGH-Urteil berufen und angegeben, dass dieses bereits jetzt gelte. Das Bundesarbeitsministerium hatte Unternehmen zumindest schon 2019 darauf hingewiesen, sich rechtzeitig auf die Änderungen im Zeiterfassungsrecht einzustellen.
Zwar ist die Entscheidung eines Amtsgerichts nicht bindend für andere Urteile, aber sie zeigt: Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich besser früher als später um die Aktualisierung seines Zeiterfassungssystems kümmern – oder überhaupt ein solches einführen.
Arbeits- und Projektzeiten zu erfassen, ist nicht nur eine Pflicht für Architekten, sondern bietet Planern auch noch weitere Vorteile, wie:
„Speziell die Aufgabenplanung, Stundenerfassung, Controlling und Nachkalkulation sowie Rechnungsschreibung sind jetzt deutlich effizienter.“
Was Sie bei der Wahl einer Zeiterfassungsanwendung grundsätzlich berücksichtigen sollten:
Aus welchem Land kommt der Software-Anbieter? Viele US-Firmen bieten zwar intuitive Zeiterfassungstools an und sind auf den ersten Blick intuitiv und funktional, aber beim näheren Hinsehen können nicht alle EuGH-Anforderungen abgebildet werden. Wählen Sie daher besser deutsche, zumindest aber EU-Anbieter.
Ein weiterer Vorteil eines deutschen Anbieters: Sie können mit dem Kundenservice in ihrer Muttersprache kommunizieren. Bei Anwendungen wie der Zeiterfassung, die sich möglichst nahtlos in Prozesse integriert und keinen Mehraufwand für Mitarbeiter verursacht, braucht es gerade zu Beginn oft das Knowhow der Entwickler. In puncto Service und Individualisierung haben kleinere Branchenanbieter den großen Global Playern hier einiges voraus.
Moderne Zeiterfassungsanwendungen sollten ortsunabhängig genutzt werden können und nicht an bestimmte Hardware gebunden sein. Mitarbeiter arbeiten immer häufiger aus dem Homeoffice oder ganz remote und bei Dienstreisen und Baustellenbesuchen sollten Sie Arbeitszeiten ohne Zeitverzug dokumentieren können.
Wenn Sie schon eine detaillierte Zeiterfassung betreiben, sollte sie nativ Auswertungsoptionen bieten oder sich mit Ihrer weiteren Business Software verbinden lassen. Sie sollten ablesen können, welche Zeitkosten für die unterschiedlichen Teilleistungen, Aufträge und Projekte angefallen sind, um über eine Argumentationsgrundlage für Auftraggeber zu verfügen. Und Sie sollten Kosten und Zeiten pro Mitarbeiter auswerten können, um hier Optimierungspotenzial zu nutzen. Und nicht zuletzt sollte die Anwendung verschiedene Berechtigungsstufen kennen, damit Sie entscheiden, welcher Mitarbeiter welche Aufzeichnungen sehen und ändern darf.
Idealerweise nutzen Planer und deren Teams ein Erfassungssystem, bei dem die Arbeitsleistung ZEITGLEICH mit dem Eintrag der Arbeitsstunden auf das entsprechende Projektzeitkonto und die jeweilige Leistungsphase gebucht wird. Zudem sollte es sich um eine mobile Zeiterfassung handeln, damit nicht nur im Büro, sondern auch die Arbeits- und Projektzeiten auf der Baustelle erfasst werden können.
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Und es erleichtert der Projektleitung eine rasche Auswertung und gibt den Überblick über den aktuellen Soll-/Ist-Stand. Dadurch wird die wertvolle Möglichkeit geschaffen, jederzeit korrigierend eingreifen zu können.
Evaluieren Sie das aktuelle Zeiterfassungs-System in Ihrem Büro. Hier sind einige Kriterien, die Ihre Überlegungen leiten können. (Ergänzen Sie diese nach Ihren individuellen Anforderungen.)
Wenn Sie Verbesserungs-Potential für Ihre interne Zeiterfassung diagnostiziert haben, zeigen wir Ihnen gerne Lösungen. PROJEKT PRO bietet seit vielen Jahren eine Zeiterfassung, die sich speziell an Architekten und Ingenieure richtet. Die Software wird regelmäßig aktualisiert und optimiert und erfüllt die EuGH-Anforderungen.
Die Funktionen in PROJEKT PRO werden stets mit dem Blick auf die Mehrfach-Verwendung Ihrer Daten entwickelt und bieten an vielen Stellen Ihres Workflows immer wieder das Potential, Zeit einzusparen und effizient zu arbeiten.
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